In vielen Supermärkten sind bereits an den Kassen Plexiglaswände installiert, um die Mitarbeiter vor einer Infektion zu schützen. Foto: dpa

Verordnung wird größtenteils eingehalten. Ausnahmeregeln werden zunehmend missbraucht.

Region - Wer in der Mittagspause wenig Zeit hat, vergisst auf dem eiligen Weg in den Supermarkt schnell mal seine Schutzmaske und bemerkt dies oft erst vor Ort. Bei anderen wandert der Mund-Nasen-Schutz dagegen gezielt unters Kinn, sobald der Eingangsbereich des Marktes passiert ist. Ein Grund für ein Hausverbot? Wie konsequent gehen die Marktbetreiber mit den geltenden Hygiene-Vorschriften um? schwarzwaelder-bote.de hat sich bei einigen Supermarkt-Ketten in der Region erkundigt.

Die Märkte im Check

Aldi: Der Discounter Aldi Süd halte sich an die Angaben der Behörden und verfüge daher auch über ein Hygiene-Konzept, teilt das Unternehmen auf Anfrage mit. So würden Hinweisschilder im Eingangsbereich auf Abstandsregelungen und Maskenpflicht hinweisen. Wie energisch und konsequent mündliche Hinweise vom Personal ausgesprochen werden, obliege der Einschätzung der Mitarbeiter vor Ort. Nur vereinzelt sei es bislang vorgekommen, dass Kunden beim Einkaufen ohne Maske erwischt worden seien. Allgemein herrsche große Akzeptanz für die Hygiene-Regeln unter den Kunden.

Lidl: Auf Anfrage von schwarzwaelder-bote.de teilt Lidl Deutschland mit, die Kunden würden vor Ort mit Plakaten und Schildern auf das Tragen von Masken und das Halten von Abstand hingewiesen werden. Auch das Personal sei dahingehend sensibilisiert. Man halte sich in allen Filialen an die Vorgaben der örtlichen Behörden. Zu konkreten Verstößen gegen die Maskenpflicht machte das Unternehmen keine Angaben.

Real: Die breite Masse der Kunden halte sich an die geltende Maskenpflicht, teilt die real GmbH mit. Die meisten Kunden, die ohne Masken einkauften, hätten dies bislang schlicht vergessen und seien einer entsprechenden Aufforderung umgehend nachgekommen. Es bestünden zudem Ausnahmeregelungen für kleine Kinder oder Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können oder zur Kommunikation auf die Gebärdensprache und Lippenlesen angewiesen sind. Leider, so das Unternehmen weiter, gebe es unter den Kunden genau wie in der Gesamtgesellschaft eine wachsende Zahl Maskenverweigerer, die zwar Rechte, aber keine Pflichten kennen würden und daher versuchten, die Ausnahmeregelungen zu missbrauchen. Wer für das Einkaufen ohne Maske kein gültiges Attest vorweisen könne, werde vom Personal umgehend des Hauses verwiesen. Das Einschalten von Behörden sei dazu bislang nur in den seltensten Fällen nötig gewesen.

Rewe: Das Tragen von Masken und Halten von Abstand sei für die Kunden durch Plakate und Radiodurchsagen klar ausgewiesen und für die Belegschaft ohnehin obligatorisch, teilt Rewe mit. Man müsse jedoch durchaus im Einzelfall abwägen, wann Befreiungen gerechtfertigt seien oder Gesichts-Visiere sinnvolle Alternativen darstellten. Auch sei das Tragen anderer Gesichtsbedeckungen wie etwa Schals zulässig, solange sie Mund und Nase abdeckten. Das Personal sei angehalten, das Möglichste zu tun, um die Regeln zum Schutz der Allgemeinheit umzusetzen. Weiterführende Angaben könne man dahingehend nicht machen.

Kontrolle obliegt dem Betreiber

Das Kontrollieren der Maskenpflicht obliegt den jeweiligen Supermarktbetreibern, teilt das Polizeipräsidium in Reutlingen mit. Erst, wenn sich einzelne Kunden beispielsweise gegen ein ausgesprochenes Hausverbot stellten und eine entsprechende Anzeige erstattet werde, sei die Polizei dazu befugt, in das Geschehen einzugreifen.  Da es sich bei Verstößen gegen die Maskenpflicht jedoch um eine Ordnungswidrigkeit wie viele andere handele, werde aus Kapazitätsgründen keine separate Statistik dazu geführt. Maskenkontrollen innerhalb von Supermärkten fänden durch die Polizei nicht statt.

Die Polizeidirektion Konstanz weist derweil daraufhin, dass das Tragen von Masken in Bushalte- und Bahnsteigbereichen oft vergessen wird aber auch dort uneingeschränkt gilt.