Der 37-Jährige hat in Online-Shops seine „Kunden“ um ihr Geld gebracht. Foto: © Oulaphone - stock.adobe.com

Die Vorstrafenliste ist fast endlos: Ein 37-Jähriger saß wegen über 100 Betrugsfällen bereits fünf Jahre im Gefängnis. Nun landete er erneut vor Gericht, weil er seine „Kunden“ beim Online-Shopping um ihr Geld gebracht hatte. Erwartet ihn die nächste Haftstrafe?

Lange, nicht endende Minuten sitzt der 37-Jährige auf der Anklagebank, bis die vorsitzende Richterin Beate Philipp den Gerichtssaal betritt, um das Urteil zu sprechen. »Wie sie mitbekommen haben, haben wir etwas länger diskutiert«, erklärt Philipp. Mit einem leichten Kopfnicken reagiert er auf die Ausführungen. Der 37-Jährige ist sichtlich zufrieden mit dem Urteil, doch dann folgt der Schock.

Fake-Artikel im Internet verkauft

Dem Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in zehn Fällen vorgeworfen. Er soll im Zeitraum von Ende 2018 bis Anfang 2020, wobei der 37-Jährige in weiten Teilen des Jahres 2019 eine kleine Pause eingelegt hatte, über Internet-Plattformen wie Ebay oder Amazon verschiedene Elektronikgeräte verkauft haben. Neben Handys und einem 3D-Drucker ging es dabei vor allem um sogenannte „Miner“ – Geräte, die zur Gewinnung der bekannten Crypto-Währung Bitcoin genutzt werden.

Angeklagter bereits im Mai 2021 verurteilt

Mit dem Wissen, die Geräte niemals versenden zu können, hat der Angeklagte das eingenommene Geld genutzt, um seine finanziellen Probleme zu lösen. Der Gesamtschaden belief sich auf über 11 000 Euro. Besonders bei einem Fall hat der Angeklagte eine hohe kriminelle Energie bewiesen, da er einen Geschäftsmann um 5500 Euro betrogen hatte.

Infolgedessen wurde er bereits im Mai 2021 vor dem Amtsgericht Rottweil zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Im Rahmen der Verhandlung sagte er damals: »Ich weiß, wie man betrügt, das kann ich. Also bin ich wieder auf diese Schiene zurück.«

In über 100 Fällen vorbestraft

Betrug scheint ihm offenbar zu liegen, anscheinend aber nicht die Vertuschung. Der in Filderstadt geborene und zur Tatzeit in Oberndorf lebende Angeklagte ist bereits in über hundert Fällen wegen Betrugs vorbestraft. Daraufhin musste er bereits in der Vergangenheit zwei Gefängnisstrafen absitzen – insgesamt über fünf Jahre saß er hinter Gitter. Im jetzigen Berufungsverfahren geht es nun darum, ob der 37-Jährige erneut in Haft muss oder ob die Strafe auf zwei Jahre abgesenkt werden kann. In diesem Fall ist es möglich, die Haft auf Bewährung auszusetzen.

Für seinen Mandanten spreche, dass er schon wie bei der Verhandlung im Jahr 2021 geständig sei, erklärt der Verteidiger. So sagte der damalige Richter im Rahmen des Urteils: »Sie sind vor Gericht mit einer bemerkenswerten Offenheit aufgetreten, die ich so auch noch nie erlebt habe.«

37-Jähriger hat immer noch hohe Schulden

Zudem sei der 37-Jährige seit den Taten straffrei und weise eine gute Perspektive für die Zukunft auf, da er im Unternehmen seiner Mutter arbeite und auch zu Hause bei ihr wohne. Ausschlaggebend sei aber vor allem die Tatsache, dass der Angeklagte neun von zehn Opfern das Geld bereits zurückgezahlt habe. Im Falle des geschädigten Geschäftsmanns laufe der Prozess, sagt der Anwalt des 37-Jährigen.

Geld zurückgezahlt

Der Staatsanwalt und eben auch Richterin Philipp widersprechen keineswegs. Nur die positive Prognose ist für beide nicht erfüllt. So habe der Angeklagte weiterhin hohe Schulden und verdiene auch bei der Mutter nur sehr wenig Geld.

Alles in allem unterscheide sich die jetzige Situation zu wenig von den damaligen Umständen. Die Schlussfolgerung für die Richterin: Der 37-Jährige muss für zwei Jahre in Haft. Sichtlich gezeichnet nimmt dieser das Urteil entgegen.