Kommunales: Loßburger Gemeinderat fasst Aufstellungsbeschluss für Gewerbegebiet beim Bahnhof

Neu ist das Gewerbegebiet beim Loßburger Bahnhof nicht. Aber nun will die Gemeinde die von verschiedenen Betrieben vorgesehene Erweiterung in planerisch geordnete Bahnen lenken und das bestehende Gewerbegebiet rechtlich sichern.

Loßburg. Einstimmig hat der Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Bahnhof I gefasst. Die Offenlage des Plans für das gut neun Hektar große Gewerbegebiet beginnt wohl Mitte August, wie Jana Walter vom Ingenieur-Büro Gfrörer dem Gemeinderat mitteilte. Denn noch ist der Planentwurf nicht fertig.

Voranfragen und Anträge liegen schon vor

Es sei einfacher und billiger, so Bürgermeister Christoph Enderle, einen Bebauungsplan für das ganze Gebiet aufzustellen als drei vorhabensbezogene Bebauungspläne. Es gebe bereits Bauanträge und -voranfragen für einige Flächen beim Bahnhof, sagte der Bürgermeister. FWV-Fraktionschef Werner Faulhaber freute sich über den Bebauungsplan: "Das sind schöne Optionen, wir können Gewerbetreibenden was bieten."

Ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Bahnhof I wurde schon vor mehr als 20 Jahren gefasst, der Plan aber nie zur Rechtskraft gebracht, wie die Verwaltung mitteilte. Die damals geplanten Straßen seien heute in Teilen realisiert.

2008 wurden mit dem vorhabensbezogenen Bebauungsplan Kfz-Technik Bader ein weiteres Gewerbegrundstück geschaffen. Inzwischen haben sich im Bereich Bahnhof weitere Unternehmen angesiedelt, die nun zum Teil erweitern möchten. Da die Gemeinde jedoch keine Gewerbegrundstücke mehr besitzt, will sie den Anlass nutzen und weitere Baugrundstücke ausweisen. Sieben bis acht neue Gewerbegrundstücke sollen dadurch verfügbar werden.

Keine Vergnügungsstätten

Mit zwei neuen Erschließungsstraßen von Norden nach Süden wird ein Ringschluss der zwei Straßen weiter südlich ermöglicht. Die Bahnhaltestelle samt Bahnhof liegt im Plangebiet und soll unverändert bleiben – die Lage sei für das Gewerbegebiet perfekt.

Im Planentwurf vorgesehen ist die Ausweisung eines Mischgebiets und eines Gewerbegebiets. Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Die höchstens zulässige Gebäudehöhe soll zwölf Meter betragen, im Mischgebiet eine Trauf und Gebäudehöhe von 9,5 beziehungsweise zwölf Metern. Die Wahl der Dachform ist frei. In dem Planentwurf bleiben Wohngebäude für Betriebsinhaber erlaubt.