Helene Fischer Foto: Kalaene

Der Lebensgefährte von Helene Fischer hat vor dem Landgericht Offenburg erfolgreich

Offenburg - Der Lebensgefährte von Helene Fischer hat vor dem Landgericht Offenburg erfolgreich auf Gegendarstellung gegen den Burda-Verlag geklagt.

Grund für die Klage war die Titelseite der Wochenzeitschrift "Freizeit Revue", die im April 2019 erschienen war. Auf der Titelseite war zu lesen: "Helene Fischer: Das Baby-Interview – Sensationell, was ihr Freund verrät." Im Hintergrund der Schlagzeile waren Bilder von Sängerin Helene Fischer und dem Kläger abgebildet. Das Interview wurde allerdings mit einem anderen Prominenten geführt, mit dem die Sängerin befreundet ist. Ihr Lebensgefährte verlangte daher eine Gegendarstellung.

Dieser Forderung hat das Gericht in erster Instanz entsprochen. Man habe bereits Berufung eingelegt, sagte eine Sprecherin des Burda-Verlags auf Nachfrage. Die entsprechende Burda-Illustrierte hatte vor zwei Jahren in einem ähnlichen Fall gegen Bundestrainer Jogi Löw verloren, auch wegen einer missverständlichen Schlagzeile auf der Titelseite.