Der Großbrand in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in Titisee-Neustadt, bei dem 14 Menschen ihr Leben verloren, schockierte 2012 die Bevölkerung. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die beiden Einrichtungsleiter werden nun eingestellt. Foto: Eich Foto: Schwarzwälder-Bote

Ermittlungen gegen die Einrichtungsleiter der abgebrannten Behindertenwerkstatt in Titisee-Neustadt abgeschlossen

Titisee-Neustadt (jh). Über ein Jahr nach dem verheerenden Brand in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in Titisee-Neustadt, bei dem 14 Menschen ums Leben kamen, stellt die Staatsanwaltschaft Freiburg die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die beiden Einrichtungsleiter ein. "Zunächst ist festzuhalten, dass unter Brandschutzgesichtspunkten keinerlei Unzulänglichkeiten, die für den Tod oder die Verletzungen hätten ursächlich sein können, festgestellt wurden", teilt die Staatsanwaltschaft Freiburg in einer Presseerklärung mit.

Anfangs sei gegen Unbekannt ermittelt worden, danach seien die beiden Einrichtungsleiter ins Visier geraten, berichtet Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier. Sie seien in Verdacht geraten, weil sie möglicherweise gebotene Maßnahmen durch Fahrlässigkeit unterlassen haben könnten. Es sei jedoch festgestellt worden, dass eine ausreichende Einweisung in die Nutzung des Ofens erfolgt sei. Darüber hinaus habe sich eine Betriebsanleitung an dem Katalytofen befunden.

Eine Einweisung in die Nutzung des Ofens müsse allerdings dokumentiert werden. Eine derartige Dokumentation sei jedoch nicht erfolgt, obwohl sie nach arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften erforderlich ist. Daher werde das Verfahren "zur Prüfung und Verfolgung etwaiger Ordnungswidrigkeiten an die Verwaltungsbehörde abgegeben", heißt es in der Erklärung der Staatsanwaltschaft.

Sie verweist in ihrer Erklärung darauf, dass die unterlassene Dokumentation für den Brandausbruch, die Tötung der 14 Menschen und die weiteren Körperverletzungen in strafrechtlicher Hinsicht nicht ursächlich sei. Weiter heißt es in der Erklärung: "Als Brandursache konnte durch die polizeilichen Ermittlungen und durch die Hinzuziehung eines Brandsachverständigen zweifelsfrei ausströmendes Gas aus einer Propangasflasche, die für die Inbetriebnahme eines Katalytofens bedient worden war, festgestellt werden."

Eine Betreuerin, die ebenfalls beim Brand ihr Leben verlor, sei kurz vor dem Brandausbruch mit der Inbetriebnahme des Katalytofens beschäftigt gewesen. Dieser sei zuvor ausschließlich im Freien auf dem Weihnachtsmarkt eingesetzt worden und habe nicht als Heizung der Werkstätte gedient. Er sei zuvor auch nie in den Räumlichkeiten der Werkstätte getestet, sondern immer erst auf dem Stand auf dem Weihnachtsmarkt aufgebaut und geschlossen worden.

Ein technischer Defekt des Ofens oder der Gasflasche sei vom Brandsachverständigen ausgeschlossen worden. Er komme zu dem "überzeugenden Ergebnis", dass sich die Ursache für den Gasaustritt und den Brand auf einen Bedienungsfehler im Umgang mit dem Ofen und der Gasflasche zurückführen lasse.

Der Sachverständige habe ausgeführt, dass ein anzunehmender, zunächst kleinerer Brand im Bereich der Gasflasche – etwa durch eine leichte Undichtigkeit – zu einer Erwärmung der Gasflasche führen würde. Soweit in dieser Ausgangssituation versucht würde, die Undichtigkeit durch Nachziehen der Überwurfmutter (Linksgewinde) zu beseitigen und dabei eine Drehung in die falsche Richtung (nach rechts) erfolge, könne sich die Schraubverbindung – wie tatsächlich vorgefunden – von der Gasflasche lösen. "Aus diesen Befunden ist zu schließen, dass die Betreuerin wahrscheinlich einen leichten Gasaustritt festgestellt hat und diesen Gasaustritt dadurch zu beheben versuchte, dass sie das Gewinde rechtsdrehend schließen wollte, wodurch sich die Schraubverbindung löste und es zu einem unkontrollierten Gasaustritt aus der nunmehr offenen Gasflasche kam", so die Staatsanwaltschaft. Die Fehlreaktion der Betreuerin habe demnach auch dann stattfinden können, wenn die erforderliche Dokumentation durch die Einrichtungsleiter stattgefunden hätte, so das Ergebnis der Ermittlungen. Auch wenn die Einweisung dokumentiert worden wäre, sei ein derartiger Bedienungsfehler in einer Schrecksituation möglich und nachvollziehbar und könne nicht ausgeschlossen werden.

Der Brand in einer zur Caritas Freiburg gehörenden Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Titisee-Neustadt löst am 26. November 2012 deutschlandweit Entsetzen aus und wird als schwerstes Unglück seit 40 Jahren im Kreis bezeichnet. 120 Menschen wurden in der Werkstatt betreut. 13 Menschen mit Behinderung und eine Betreuerin verlieren bei dem Brand ihr Leben. Nicht nur zahlreiche deutsche Medienvertreter eilen zum Unglücksort, sondern auch Politiker wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Reinhold Gall. Die ganze Stadt steht unter Schock, Anteilnahme gibt es aus allen Teilen des Landes. Während einer Trauerfeier in Titisee-Neustadt nehmen hunderte Menschen Abschied von den Verstorbenen.