Ein Bebauungsplan, dessen Entwurf der Gemeinderat jetzt gebilligt und zur Offenlage freigegeben hat, schafft die baurechtliche Grundlage für eine dauerhafte Nutzung der Behelfsunterkunft für Flüchtlinge. Archivfoto: Bächle Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Bebauungsplan schafft Grundlage / Planentwurf geht jetzt in die Offenlage

Die in Löffingen vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald betriebene Behelfsunterkunft für Flüchtlinge wird länger Bestand haben als geplant.

Löffingen. Das Landratsamt hat vor, die im Jahr 2016 errichtete Behelfsunterkunft an der Göschweiler Straße auch über das Jahr 2019 hinaus für die Unterbringung von Geflüchteten zu nutzen. Deshalb beabsichtigt der Landkreis, für die Behelfsunterkunft eine Baugenehmigung zu beantragen. Voraussetzung dafür ist ein Bebauungsplan. Dessen Aufstellung hat der Gemeinderat im Juni letzten Jahres beschlossen und den Planentwurf bei seiner jüngsten Sitzung gebilligt und zur Offenlage freigegeben.

Im Flächennutzungsplan ist das rund 0,85 Hektar große Areal an der Göschweiler Straße als "Fläche für den Gemeinbedarf" ausgewiesen, auf der "sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen" untergebracht werden können. Die Behelfsunterkunft für Flüchtlinge entspreche, so Bürgermeister Tobias Link, einer solchen Nutzung für den Gemeinbedarf.

Laut Landratsamt geht die mittelfristige Einschätzung der zuständigen Behörden des Landes Baden-Württemberg und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge davon aus, dass auch in den kommenden Jahre mit einer so hohen Anzahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu rechnen ist, dass allein im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald deutlich über 1000 Plätze für die vorläufige Unterbringung zur Verfügung gestellt werden müssen. Daher sollen die geeigneten Gebäude über 2019 hinaus genutzt werden. Zu diesen Einrichtungen zählt auch die in Holzmodulbauweise errichtete Einrichtung in Löffingen.

Wie Stadtplaner Ulrich Ruppel, den die Stadt mit den Planungsarbeiten betraut hat, ausführte, wird der Bebauungsplan "Göschweiler Straße" nach einer neuen, am 13. Mai letzten Jahres in Kraft getretenen Variante des sogenannten beschleunigten Verfahrens realisiert. Das neue Verfahren greift für am Rand von bestehenden Siedlungsbereichen liegende Flächen mit einer überbaubaren Größe von maximal 10 000 Quadratmetern, die für reine Wohnzwecke genutzt werden sollen.

Durch die Einhaltung eines Abstandes von etwa 20 Metern zu den südlich an das Plangebiet angrenzenden Schutzgebieten, darunter insbesondere das Naturschutzgebiet und das FFH-Gebiet, kann laut Ruppel davon ausgegangen werden, dass von dem neuen Wohnbaugebiet keine Beeinträchtigungen ausgehen. Das Landratsamt habe, so Bürgermeister Link, seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, die Kosten für die Realisierung des Bebauungsplans Göschweiler Straße zu übernehmen.

Die Nutzungsdauer für die kreiseigene Gemeinschaftsunterkunft auf dem stadteigenen Grundstück an der Göschweiler regelt ein Pachtvertrag. Dieser Vertrag hat, wie Bürgermeister Link bei der jüngsten Situng erläuterte, eine Laufzeit von fünf Jahren und kann zwei Mal für jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden. Was danach komme, sei derzeit unklar.