Die Sanierung des Rathauses ist eine der baulichen Maßnahmen, die der Investitionsplan im Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 vorsieht. Insgesamt rechnet das Planwerk mit städtischen Investitionen von 4,58 Millionen Euro. Foto: Bächle Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Haushaltsplan-Entwurf für 2017 folgt neuem Rechtsrahmen

Den Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr brachte die Stadtverwaltung bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats ein.

Löffingen. Der Haushalt für 2017 werde der erste städtische Etat sein, der nach dem neuen Haushaltsrecht angelegt ist, erklärte Bürgermeister Tobias Link. Das neue System rücke ab von einer rein finanzorientierten Betrachtung und stelle den Ressourcenverbrauch in den Mittelpunkt.

Dies bringe es mit sich, dass im Vergleich zum bisherigen Modell zusätzliche Belastungen ausgewiesen werden müssten. Ein hohes Anlagevermögen sei gleichbedeutend mit hohen Abschreibungen. Er stehe der neuen Haushaltssystematik sehr positiv gegenüber, weil sie sehr gut und deutlich besser als das bisherige System sichtbar mache, ob eine Kommune über ihre Verhältnisse lebt oder nicht, betonte Link.

Die Etatplanungen von Stadt und städtischen Eigenbetrieben zusammengenommen, plane Löffingen auf solider Basis für das kommende Jahr mit Investitionen von deutlich über acht Millionen Euro.

Der Bürgermeister wies auch auf die erneut gestiegenen Umlagezahlungen hin: "Bereits von 2015 auf 2016 haben sich die Umlagezahlungen um 500 000 Euro erhöht. Von 2016 auf 2017 müssen wir mit weiteren 400 000 Euro Anstieg rechnen. Das heißt für die Stadt Löffingen und den städtischen Haushalt, "dass sich der finanzielle Spielraum innerhalb von zwei Jahren um 900 000 Euro verengt hat", erklärte Link.

Stadtkämmerer Artur Klausmann erläuterte zunächst die Eckpunkte des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR), nach dem der Löffinger Haushalt 2017 erstmals aufgestellt wird. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Gemeinderat im April 2014 gefasst.

Der Planentwurf sieht im Ergebnishaushalt Erträge von rund 17,45 Millionen Euro sowie Aufwendungen von rund 16,71 Millionen Euro vor. Daraus resultiert ein positives Ergebnis von 745 000 Euro. Anders als beim bisherigen Verwaltungshaushalt berücksichtigt der Ergebnisaushalt bei den Aufwendungen auch die Abschreibungen über die laufenden Einnahmen. Ziel des Ergebnishaushaltes sollte es sein, so Stadtkämmerer Klausmann, die Abschreibungen über die laufenden Einnahmen zu erwirtschaften. Die erwirtschafteten Abschreibungen stehen anschließend zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen zur Verfügung.

Im Investitionshaushalt sind im Planentwurf rund 4,58 Millionen Euro vorgesehen. Der Investitionsplan umfasst sämtliche baulichen Investitionsvorhaben, die Beschaffung von beweglichen Anlagegütern, Ausgaben für Grundstückskäufe.

Löffingen (tom). Mit der Einführung der Doppik anstelle der Kameralistik soll das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen von der bisherigen rein zahlungs- auf eine ressourcenorientierten Darstellung umgestellt werden.

Das neue Haushaltsrecht sieht drei Säulen vor. In der Ergebnisrechnung – sie entspricht einer Gewinn- / Verlustrechnung – werden Erträge und Aufwendungen, darunter auch Abschreibungen und Rückstellungen, festgehalten. Die Finanzrechnung dient der Darstellung der Liquidität. Sie dokumentiert Ein- und Auszahlungen, auch für Investitionen und deren Finanzierung. In der Bilanz werden das Vermögen und die Finanzierungsmittel dargelegt.

Die produktorientierte neue Haushaltsstruktur erfordert die Bildung von drei Teilhaushalten: Teilhaushalt 1 widmet sich der Inneren Verwaltung, Teilhaushalt 2 den Theman Dienstleistung und Infrastruktur und Teilhaushalt 3 der Allgemeinen Finanzwirtschaft.

Eine wesentliche Grundlage für die neue Haushaltssystematik ist die Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens. Erfasst und bewertet werden müssen zum einen sämtliche Investitionen, die die Kommune seit 1975 getätigt hat. Dokumentiert werden müssen dabei die Anschaffungswerte, die Nutzungsdauer und die Abschreibungen, der Restwert fließt in die Bilanz.

Zum anderen müssen die im Besitz der Kommune befindlichen Grundstücke – im Falle Löffingens rund 2100 – erfasst und einer Nutzungsart zugeordnet werden. Der Anschaffungswert geht in die Bilanz ein. Während Grundstücke nicht abgeschrieben werden, sondern dem Eigenkapital zugerechnet werden, haben die Investitionen als Anlagevermögen Einfluss auf das Ergebnis: Hohes Anlagevermögen zieht hohe Abschreibungen nach sich und Abschreibungen müssen erwirtschaftet werden.

Der Ergebnishaushalt sowie die Bereiche Investitionen, Liquidität und Schuldenstand liefern wichtige Indikatoren für die Haushaltsführung. Der Ergebnishaushalt sollte positiv schließen und Abschreibungen erwirtschaften, sein Überschuss entspricht der bisherigen Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt. Der Finanzierungsbedarf für Investitionen ergibt sich aus dem Verhältnis von Ausgaben und Einnahmen. Die Liquidität führt die Entwicklung sämtlicher Ein- und Auszahlungen auf dem Bankkonto an und zeigt auf, ob Darlehen benötigt werden.

Der Finanzplanungszeitraum umfasst fünf Jahre und ist ein mittelfristiges Arbeitsprogramm für Gemeinderat und Verwaltung.