Ein 51-jähriger steht in Stuttgart wegen versuchten Raubmordes vor Gericht. Foto: dpa

Eine Frau hat vor dem Landgericht Stuttgart den Mann identifiziert, der sie beraubt und fast getötet haben soll. Dem 51-Jährigen wird nun versuchter Raubmord vorgeworfen.

Stuttgart - Es geht wild hin und her. Die Frau im Zeugenstand, vorgeführt aus dem Gefängnis, wo sie eine Geldstrafe absitzt, wird vor der Schwurgerichtskammer 1a des Landgerichts mit etlichen Widersprüchen aus ihren früheren Aussagen konfrontiert. Die Uhrzeiten passen nicht, die Gründe, warum sie einen wildfremden Mann mit in ihre Wohnung genommen hat, variieren. Selbst die Frage, ob sie damals Unterwäsche getragen hat, wird zum Thema. Tatsache bleibt aber: Die 44-Jährige ist in den frühen Morgenstunden des 30. November vorigen Jahres in ihrer Wohnung in Bad Cannstatt überfallen, lebensgefährlich verletzt und beraubt worden. Der Täter soll der Mann sein, der links von ihr auf der Anklagebank sitzt. Er schweigt zu seiner Person und zu den schweren Vorwürfen.

Opfer erkennt Täter auf Polizeifoto

„Ich habe ihn bei der Polizei auf Foto Nummer 7 erkannt“, sagt die 44-Jährige – der markante Schädel, die Augen, der Bauch. Sie habe ihn abends vor der Tat am Stuttgarter Hauptbahnhof kennengelernt. Dort sei er ihr als Vladimir vorgestellt worden, so die Frau. Das ist allerdings nicht der richtige Vorname des gebürtigen Saarbrückers. Beide seien in schwierigen Situationen gewesen. Er habe erzählt, er sei obdachlos. Sie sagt, sie habe damals massive Probleme mit ihrem Ex-Freund gehabt. Sie habe den 51-Jährigen als Schutz mit nach Hause genommen. Früher hatte sie ausgesagt, er habe ihr einen Schrank reparieren wollen – mitten in der Nacht wohlgemerkt.

Vielleicht hatte der Besuch des Mannes aber auch einen anderen Hintergrund. In den Akten gebe es zahlreiche Anhaltspunkte darauf, dass sich die 44-Jährige prostituiere, sagt Vorsitzende Richterin Ute Baisch. „Das stimmt nicht“, entgegnet die Frau im Zeugenstand.

Messerklinge brach in der Wunde ab

Angekommen in der Wohnung, die sich die Frau mit zwei Männern teilt, sei ihr Gast irgendwie seltsam geworden. Einmal hat sie ausgesagt, es sei nie um Sex gegangen. Dann berichtete sie wieder, er habe sie „angegrapscht“. Jedenfalls habe sie ihn rausgeworfen, sagt die 44-Jährige.

Später sei sie von Geräuschen geweckt worden. Der Mann habe sie sofort gewürgt und ihr dann ein Kissen aufs Gesicht gedrückt. Der Angreifer stach dem Opfer zudem ein Messer in den Hals – und zwar so wuchtig, dass ein Teil der Klinge abbrach und in der Wunde steckenblieb. „Den Einstich habe ich gar nicht bemerkt“, sagt die Frau. Es sei ihr gelungen, vom Sofa, auf dem sie geschlafen hatte, unter dem Angreifer hindurch zu schlüpfen und ins Bad zu flüchten. Der Täter soll der Frau dann rund 50 Euro und das Handy aus der Handtasche gestohlen haben, ehe er ging.

Angeklagter soll weggesperrt werden

Eine Woche später nahm die Polizei den Angeklagten fest. Oberstaatsanwalt Matthias Schweitzer wirft dem berufs- und wohnsitzlosen Mann versuchten heimtückischen Mord aus Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat, nämlich des Raubes, vor. Dazu kommen gefährliche Körperverletzung und versuchter Raub mit Todesfolge.

Der 51-Jährige muss massiv vorbestraft sein. Denn Oberstaatsanwalt Schweitzer will, dass gegen ihn die Sicherungsverwahrung verhängt wird, da er einen Hang zur Begehung schwerer Straftaten habe. Die Vorstrafen des Mannes werden im Laufe der Hauptverhandlung, die am 21. Juli fortgesetzt werden soll, noch verlesen.