Zwei Männer, die beide geständig sind, stehen wegen unerlaubtem Handel mit Schusswaffen vor Gericht. (Symbolfoto) Foto: (sb)

Zwei Männer stehen wegen illegalen Waffenhandels vor dem Landgericht. Nur einer darf auf Bewährung hoffen.

Zwei Männer aus Jungingen und Mössingen müssen sich wegen unerlaubtem Handel mit Schusswaffen vor dem Landgericht verantworten. Nach einem Verständigungsgespräch wurde der Strafrahmen bereits festgelegt. Wie dieser genau ausfällt, lesen Sie in unserem (SB+)Artikel.