Die Ermittler werfen Seitz Rassismus vor. Foto: Schwarzwälder Bote

Thomas Seitz wird Rassismus vorgeworfen. Anwalt: "Er hat nicht gegen seine Beamtenpflichten verstoßen."

Lahr/Freiburg - Hat der AfD-Politiker und frühere Freiburger Staatsanwalt Thomas Seitz (50) gegen das Mäßigungsgebot für Beamte verstoßen, als er sich im Bundestagswahlkampf auf Facebook wiederholt abfällig über Flüchtlinge ("Invasoren"), die Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Angela Merkel ("Auftakt zur Vernichtung des deutschen Volkes") und seine politischen Gegner ("linke Verräterbande") geäußert hat? Die Ermittlungen gegen den jetzigen Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Emmendingen-Lahr dauern schon mehr als zwei Jahre.

Das Justizministerium zielt mit seinem Disziplinarverfahren darauf ab, Seitz aus dem Beamtenverhältnis zu kegeln, weil er sich als Beamter in seinen politischen Äußerungen zurückhalten muss. Die Ermittler werfen Seitz Rassismus vor. Seitz hingegen hat die Ermittlungen in der Vergangenheit als "politische Nebelkerzen" bezeichnet. Er äußert sich unserer Zeitung gegenüber nicht mehr dazu.

Sein Anwalt Martin Arnold aus Münster hat sich dagegen unseren Fragen gestellt. Man werde vor Gericht darlegen, dass Seitz nicht gegen seine Beamtenpflichten verstoßen habe. Und zwar unabhängig von der Frage, wie man die politischen Äußerungen seines Mandanten bewerte: "Das muss am Ende der Wähler tun", sagte Arnold.

Spannende Fragen

Die angestrebte Entfernung aus dem Beamtendienst sei "eine drastische Maßnahme". Er gehe daher davon aus, dass unabhängig vom Ausgang des Verfahrens weitere gerichtliche Instanzen bemüht werden. Die Konstellation des Falles ist juristisch hochspannend. Seitz ist der erste Beamte, gegen den in dieser Form nach seiner Wahl in den Bundestag vorgegangen wird. Entsprechend viele Fragen stehen im Raum. So etwa, wie mit der Immunität des Abgeordneten umzugehen ist. Das sei "eine Entscheidung, die das Gericht treffen muss", sagt Arnold.

Bei einer Straftat sei die Lage eindeutig. In solch einem Fall müsse die Immunität des Politikers aufgehoben werden. Ob dies bei einem Disziplinarfall gilt, sei nicht klar. Seitz sehe sich jedenfalls durch die Immunität gedeckt. Für den Ausgang der Sache sei die Frage vermutlich ohnehin nicht entscheidend, meint Arnold: "Das Gericht wird den Rahmen abwägen müssen zwischen dem Mäßigungsgebot für einen Beamten und dem Ton, der im Wahlkampf nun einmal herrscht."

Die Verhandlung findet am 13. August vor dem Landgericht in Stuttgart statt.