Ein hölzerner Hammer auf der Richterbank eines Verhandlungssaals. In Siegen steht eine 32-Jährige vor Gericht. Der Vorwurf: Totschlag an ihren Kindern. Foto: Uli Foto: Deck

Lahrer Bundestagsabgeordneter und Staatsanwalt Thomas Seitz soll Neutralitätspflicht verletzt haben.

Lahr/Freiburg - Der AfD-Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Lahr/Emmendingen Thomas Seitz muss sich am 13. August vor Gericht verantworten. Dem 50-jährigen, der vor seiner Zeit im Bundestag in Freiburg als Staatsanwalt für Verkehrsdelikte tätig war, wird eine Reihe von Disziplinarvergehen vorgeworfen.

Wie das Richterdienstgericht am Karlsruher Landgericht auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt hat, wird Seitz beschuldigt, sich in dem Zeitraum von Oktober 2015 bis Mai 2017 „in vielfältiger Art“ zu diversen politischen Themen auf öffentlich einsehbaren Facebook- und Internetseiten geäußert „und dabei unter anderem eine rassistische Gesinnung“ zum Ausdruck gebracht zu haben.

Außerdem, so das Gericht weiter, habe Seitz Fotos, auf denen er sich unter anderem mit Robe, Gesetzestext und weißer Krawatte in Amtstracht zeigte, auf diese Seiten eingestellt. Damit habe er, was Seitz in der Vergangenheit vehement verneint hatte, sein Amt als Staatsanwalt in Zusammenhang mit seinen politischen Äußerungen gesetzt. „Das Justizministerium als oberste Disziplinarbehörde wirft dem Staatsanwalt deshalb Verstöße gegen die Pflicht zur politischen Mäßigung, die Pflicht zur Neutralität und Unparteilichkeit, die Pflicht zum achtungswürdigen Verhalten sowie die Pflicht zur Verfassungstreue vor“, so das Landgericht Freiburg am Montag.

Gegen den Juristen, der dem rechten Rand der AfD zugerechnet wird, fährt das Ministerium nun schweres Geschütz auf: „Die erhobene Disziplinarklage ist auf die Entfernung des Staatsanwalts aus dem Beamtenverhältnis gerichtet“, hieß es dazu am Montag aus Karlsruhe. Die mündliche Verhandlung soll am 13. August 2018 in Stuttgart stattfinden. Das Justizministerium in Stuttgart wollte sich gestern nicht zu dem nichtöffentlichen Verfahren äußern, und auch Seitz ließ eine Anfrage zu dem Fall unserer Zeitung einmal mehr unbeantwortet.