Blick von der Autobahnbrücke beim Kreisverkehr in Fahrtrichtung Oberndorf/Rottweil/Singen. Etwas höher gelegen auf der rechten Seite, zwischen Büschen und Bäumen, verläuft die K5502. Dahinter liegen die Wittershausener Wohngebiete, die von den geplanten Lärmschutzeinrichtungen maßgeblich profitieren würden. Foto: Fahrland

Das beherrschende Thema in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrates war die Debatte zur Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens "Lärmschutz Wittershausen".

Vöhringen-Wittershausen - Um die vom Landratsamt erforderliche Genehmigung nicht zu gefährden, musste das Gremium zähneknirschend eine unliebsame Änderung im Bebauungsplan in Kauf nehmen.

Außerdem wurde im öffentlichen Sitzungsteil indirekt bestätigt, was im Dorf schon länger die Runde machte. Die Gemeinde Vöhringen wird beim Bau der Kombination von Lärmschutzwall mit Material vom letzten S21-Tunnelstich und Lärmschutzwand nicht selbst als Bauherrin auftreten, da sie trotz langwieriger Gespräche nicht in den Besitz der erforderlichen Grundstücke kommen konnte.

Es fielen die Stichworte "Investor" und "städtebaulicher Vertrag", den die Gemeinde mit diesem abschließen werde. Bei der Frage, wer für die spätere Aufforstung zuständig sein werde, verwies Bürgermeister Stefan Hammer auf den "Bauherrn".

Beginn im Juli 2018

Doch der Reihe nach: Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Lärmschutz Wittershausen fasste der Gemeinderat im Juli 2018, um die Anforderungen des Lärmaktionsplans zu erfüllen. Dessen Überarbeitung wurde im April 2021 beschlossen.

Von Mitte September bis Mitte Oktober vorigen Jahres erfolgte die Offenlage. Deren Ergebnisse wurden in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet und dem Ortschaftsrat vorgestellt, bevor sich auch der Gemeinderat damit befasste.

Kerstin Schlicht vom Ingenieurbüro Gauss teilte mit, es habe sich "kein nennenswerter Handlungsbedarf" aus der Abwägung der Stellungnahmen ergeben. Das Büro Pustal habe Anregungen zum Naturschutz in den Umweltbericht aufgenommen. Es ging um Maßnahmen und die bessere Darstellung von Wald, Aufforstungsflächen, Feldgehölzen, Saumflächen, artenreichen Wiesen und das Habitat für potenziell vorkommende Haselmäuse.

Geltungsbereich verkleinert

Dass der bisherige Geltungsbereich des Bebauungsplans am südlichen Ende Richtung Bochingen verkleinert wurde, missfiel Bürgermeister und Ortschaftsrat gleichermaßen. Diese Planänderung ignoriere das Ziel der Gemeinde, die Lärmschutzeinrichtungen so auszulegen, dass auch die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Erweiterungsfläche des Siedlungsgebietes "Lupfer" von vornherein abgedeckt werden würde.

Marcel Hezel hätte sich gewünscht, vorsichtshalber schon in den derzeitigen Unterlagen auf eine spätere Planerweiterung hinzuweisen. "Genehmigungsfähig ist der Bebauungsplan nur dann, wenn sich der Nutzen für die Bevölkerung nachweisen lässt", verdeutlichte Hammer und plädierte dafür, den Bebauungsplan erst zu erweitern, wenn die "Lupfer"-Wohngebietserweiterung tatsächlich zum Tragen kommt. Einig war er sich mit dem Gremium, dass dies frühestens in zehn bis 20 Jahren realistisch sei.

Lamellenwände und Gabionen

Walter Kolb wollte wissen, wie man sich die Lärmschutzwand optisch vorzustellen habe, die an den Stellen gebaut werden soll, wo der Platz für einen Wall nicht ausreicht. Stefan Hammer verwies auf die zu erfüllenden Anforderungen zur Schallabsorption und die Gestaltung des städtebaulichen Vertrages.

Die Vertreterin des Planungsbüros hielt zum Beispiel Lamellenwände in topografisch abhängigen Höhen zwischen dreieinhalb und fünf Metern und dazwischenliegenden Gabionen zur Auflockerung für möglich.

Helmut Maier erkundigte sich, ob planerische Voraussetzungen für Photovoltaikanlagen an den Lärmschutzwänden geschaffen würden. Laut Kerstin Schlicht ist die Photovoltaikerrichtung zulässig. Hammer sah dafür bessere Möglichkeiten auf der nördlichen Fläche Richtung Vöhringen, was eine Frage der Wirtschaftlichkeit für den Investor sei. Ortsvorsteherin Kerstin Jauch erwähnte frühere Überlegungen, dem Grundstücksverkäufer nach Errichtung des Walls das Recht zur landwirtschaftlichen Flächennutzung einzuräumen.

Hat der Wald Lärmschutzwirkung?

Heinz Binder befürchtete, es könnte in Zukunft schwierig werden, den Bebauungsplan zu erweitern, wenn der zu erhaltende Wald im aktuellen Verfahren als Ausgleichsfläche für den Lärmschutzwall herangezogen wird. Er erkundigte sich nach der Art der Rekultivierung, die Schlicht in drei Kategorien einteilte (Pflanzbindung am Entwässerungsgraben, Feldgehölze, Wiesensaumflächen).

Das Gremium wollte wissen, ob der Wald und die darin ansteigende Topografie zwischen Autobahn und Kreisstraße eine gewisse Lärmschutzwirkung entfaltet. Laut Schlicht fallen selbst wissenschaftliche Ansichten unterschiedlich aus. Dies sei sicher auch von der Art des Waldes und dem Zustand der Belaubung abhängig.

Da die Referentin nicht von Beginn an in das Projekt involviert war, musste sie einige Antworten schuldig bleiben, die man sich in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung vom Chef des Planungsbüros Gauss erhoffte. Unter anderem wünschte sich der Ortschaftsrat ein Höhenprofil, das die Lärmschutzwand von der tiefer gelegenen A81 aus im Vergleich zur Kreisstraße zeigt.

Zeitablauf nicht gefährden

Um den Zeitablauf für die Realisierung des Lärmschutzes nicht zu gefährden, billigte der Ortschaftsrat den geänderten Entwurf des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften und stimmte der nächsten Offenlage zu.

Da die Auslegungsfrist einen Monat beträgt und danach eine erneute Abwägung vorgenommen werden muss, ist mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan frühestens im ersten Quartal 2023 zu rechnen. Hammer ging davon aus, dass der potenzielle Bauherr seine Bauanträge schon früher einleiten werde.