Der Schömberger Stausee ist ein beliebtes Ausflugsziel. Die Stadt will nun verstärkt gegen diejenigen vorgehen, die mitgebrachte Musikanlagen zu laut aufdrehen und damit andere Badegäste stören. Foto: Hauser

Was tun, wenn Besucher des Stausees ihre Musikgeräte zu laut laufen lassen? Die Stadt Schömberg will nun die Polizeiverordnung "nachschärfen".

Schömberg - Wenn die Sonne scheint und das Wetter zum Baden lockt, ist der Schömberger Stausee immer gut besucht. Einige der Badegäste bringen dann auch ihre Musikgeräte mit, die teilweise so laut aufgedreht werden, dass sich andere Badegäste belästigt fühlen. Was tun?

Sprenger verweist auf Polizeiverordnung

Stadtrat Frank Polich sprach dieses Thema in der Sitzung des Gemeinderats an und verwies darauf, dass einige derjenigen, die ihre Musik zu laut abspielen, darauf verweisen, dass das am Schömberger Stausee nicht verboten sei – im Gegensatz zu anderen Gemeinden, wo dies an Badeseen nicht erlaubt sei. "Stimmt das?", wollte Polich wissen.

Auch Bußgelder verhängen

Bürgermeister Karl-Josef Sprenger bestätigte zwar, dass es in dieser Hinsicht keine spezielle Verordnung für den Stausee gebe. Gleichwohl habe die Stadt eine Polizeiverordnung, die für das gesamte Stadtgebiet gelte – mithin auch für die Schlichemtalsperre. Damit sei eine rechtliche Grundlage dafür gegeben, dass Polizei und der städtische Vollzugsdienst bei entsprechenden Störungen auch eingreifen und zur Not auch Bußgelder verhängen können. In der Polizeiverordnung heißt es sinngemäß: "Musikanlagen und -geräte dürfen nur so eingesetzt werden, dass sich andere nicht von der Musik beziehungsweise deren Lautstärke nicht belästigt werden."

Eigene Verordnung für Stausee?

Sprenger sagte zu, sich in dieser Sache mit der Polizei abzustimmen und appellierte an die Stausee-Besucher, entsprechende Lärmbelästigungen zu melden. Auch habe er nichts dagegen, die Polizeiverordnung "nachzuschärfen" beziehungsweise eine eigene Verordnung für den Stausee zu erlassen.