Trotz Verbot kommunizieren viele Lehrer per WhatsApp. Foto: dpa

Nutzung von Messenger-Diensten seit 2013 untersagt. Trotzdem wird häufig mit Schülern und Eltern kommuniziret.

Stuttgart - Obwohl Lehrkräfte in Baden-Württemberg keine sozialen Netzwerke für dienstliche Zwecke benutzen dürfen, halten sich nur sehr wenige an das Verbot. "Die Handreichung des Kultusministeriums ist vielen Lehrkräften leider nicht bekannt", hieß es beim Landesdatenschutzbeauftragten in Stuttgart. Die Lehrergewerkschaft GEW widersprach dieser Einschätzung.

Das Kultusministerium hatte die Nutzung sozialer Netzwerke an Schulen mittels einer Handreichung 2013 verboten. Das Schreiben untersagt Lehrern die Nutzung von Messenger-Diensten wie Whatsapp für die Kommunikation mit Schülern oder ihren Eltern ebenso wie für den Austausch der Lehrkräfte untereinander. Die Nutzungsbedingungen der Dienste seien demnach nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht vereinbar. Private Schulen müssen sich zwar nicht an die Handreichung halten, orientieren sich aber meist an den Vorgaben des Ministeriums.

Nach Ansicht der Landesdatenschutzbehörde fehle es den Schulen oft an Problembewusstsein, sagte ein Sprecher der Datenschutzbehörde: "Viele, gerade junge Lehrkräfte empfinden den Messenger als eine Bereicherung in Sachen schnelle Kommunikation". Die GEW teilte diesen Eindruck nicht.

Wenn Lehrkräfte über Messenger mit Schülern kommunizierten, dann seien das Einzelfälle, sagte Geschäftsführer Matthias Schneider. "Die Lehrer sehnen sich aber nach einer einfachen Kommunikationsplattform." Auch vom Landeselternbeirat hieß es, die Mehrzahl der Eltern sei sich der Verantwortung durchaus bewusst.