Polizeipräsident Gerhard Regele (rechts) erklärt die Zahlen. Polizeisprecher Michael Aschenbrenner hört zu. Foto: Alt

In vergangenen 34 Jahren wurden nie weniger Einbrücke verübt als 2017. Zunahme bei Sexualdelikten.

Kreis Rottweil - Es ist ein Coup, den die "BAO Wohnungseinbruch" feiern kann. In den vergangenen 34 Jahren wurden nie weniger Einbrüche verübt als 2017. Für Polizeipräsident Gerhard Regele ein Beweis, dass die Maßnahmen der Ermittler endlich fruchten.

Wer einmal einen Einbruch in seine Wohnung hinnehmen musste, der bleibt oft für lange Zeit psychisch belastet. Manchmal wird der Übergriff ins Privateste als so einschneidend empfunden, dass das Opfer am Ende Haus und Hof verkauft, weil es sich in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher fühlen kann.

"Seit 2015 liegt der deutliche Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit beim Wohnungseinbruchsdiebstahl", erklärt Gerhard Regele, Präsident der Polizeipräsidiums Tuttlingen am Montag bei der Verkündung der Kriminalitätsstatistik 2017. Nun, zwei Jahre später, zeigt sich, was die Besondere Aufbauorganisation Wohnungseinbruch – kurz BAO – bewirkt: Die Einbrüche gingen 2017 im Bereich des Polizeipräsidiums um fast 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück und sind damit auf dem niedrigsten Niveau seit 34 Jahren. Im Landesdurchschnitt gingen die Wohnungseinbrüche um 24 Prozent zurück. Aufgeklärt wurden 106 Wohnungseinbrüche.

Die Gründe für den Rückgang liegen in der Erfolgreichen Arbeit der BAO. Diese hatten mit einer zentralen Ermittlungseinheit und in jedem Landkreis dezentral arbeiteten Ermittlungsbeamten 2017 einige Tätergruppen ermitteln, zerschlagen und deren Mitglieder festnehmen können. Maßnahmen wie Telefonüberwachung und Observation, ob Objekte von Tätern ausbaldowert wurden, trugen offenbar Früchte. "Wer in U-Haft geht, begeht keine Einbrüche mehr. Das spricht sich dann schnell rum", kommentiert Regele das Täternetzwerk.

Den Opfern hilft ein Rückgang der Straftaten wenig

Doch die Zahl der Straftaten im vergangenen Jahr ging auch insgesamt zurück. Sieben Prozent weniger registriert das Polizeipräsidium in den Landkreisen Freudenstadt (4084), Rottweil (4360), Tuttlingen (5258), Schwarzwald-Baar (8620) und Zollernalb (6494). Doch: "28 816 Straftaten sind 28 816 zu viel", betont Regele. Den Opfern helfe dieser Rückgang wenig. "Unser Anspruch muss es sein, die Zahl so gering wie möglich zu halten." Der Fokus müsse auf den Opfern, nicht auf der Statistik liegen.

Zurück ging auch die Zahl ausländischer Tatverdächtiger. Waren es 2016 noch 4770 wurden 2017 4723 registriert. Dennoch – in etlichen Deliktsbereichen liegt der Anteil ausländischer Tatverdächtiger bei einem Wert zwischen 36 Prozent (leichte Körperverletzung) und 47 Prozent (gefährliche Körperverletzung mit gefährlichem Werkzeug). Bei bandenmäßiger Begehung von Diebstählen liege der Anteil sogar noch höher (60 bis 95 Prozent).

Die Zunahme der Delikte, die in den Bereich Sexualstraftaten fallen, stimmt zunächst bedenklich. 365 Fälle in 2017 gegenüber 298 in 2016 erklären sich jedoch aus der geänderten Gesetzeslage als Konsequenz auf die Übergriffe in der Kölner Silversternacht 2015/2016. Galt vor der Gesetzesänderung "Grapschen" als Beleidigung, ist es jetzt als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung einzuordnen. "Damit ist eine Strafbarkeitslücke, insbesondere im Bereich der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung, geschlossen", so Regele. Der Anteil ausländischer Tatverdächtiger beläuft sich hier übrigens auf 40,7 Prozent.

Die Polizei ermittelte 2017 in fünf Fällen wegen Mordes – darunter der Dreifachmord in Villingendorf – und in 13 Fällen wegen Totschlags. Bei drei Mord- und zehn Totschlagsdelikten blieb es allerdings beim Versuch. "Bei solchen Fällen ist es von entscheidender Bedeutung, innerhalb kürzester Zeit eine personell gut ausgestattete Ermittlungsgruppe oder Sonderkommission einrichten zu können", sagte Regele. Alle Tötungsdelikte hätten aufgeklärt werden können. Hier konnte sich Regele einen Seitenhieb in Richtung Landgerichte nicht verkneifen: Im Fall der Schiltacher Joggerin, die im Februar 2017 von einem 24-Jährigen im Drogenrausch überfallen und mit einem Hammer lebengefährlich verletzt wurde, hatte das Landgericht Rottweil eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verhängt. Im Vergleich hierzu gab's für den Fensterbohrer, der die Polizei in Tuttlingen in Atem gehalten hatte sieben Jahre. Regele kritisiert: Es sei ein Trend zu erkennen, dass bei sogenannten Kapitalverbrechen wie Mord oder Totschlag zugunsten des Täters entschieden werde.