Um einen nicht funktionierenden Herd ging es vor dem Rottweiler Amtsgericht. (Symbolfoto) Foto: dpa

Vorwürfe nach Geschäft über Ebay. Betrug oder Versehen? Angeklagter erstattet Kaufpreis.

Kreis Rottweil - Ein 50-jähriger Mann verkaufte im Oktober 2015 über Ebay einen Herd und ein Cerankochfeld für 180 Euro an ein Ehepaar. Da die Geräte nicht kompatibel waren, erstatteten die Käufer Anzeige. Gegen ein Urteil des Amtsgerichts wegen Betruges hatte der Angeklagte Revision eingelegt und landete so vor dem Rottweiler Landgericht.

Der Richter hatte Nachermittlungen in Auftrag gegeben und war zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich um zwei Geräte handelt, die eigentlich nicht zusammengehören und für die es keinen Adapter gibt.

"Das war kein Betrug. Ich habe die Sachen so verkauft, wie sie bei mir selbst eingebaut waren. Die Sachen standen schon fünf bis sechs Jahre bei mir im Keller. Ich hatte sie zuvor auch nur drei bis vier Monate genutzt", sagte der Angeklagte eingangs der Verhandlung.

Drei Tage nach dem Deal hätten die Käufer sich bei ihm beschwert, die Geräte würden nicht funktionieren. Daraufhin habe der Angeklagte angeboten, das Ceranfeld gegen 80 Euro wieder zurückzunehmen, nicht jedoch den Herd, da dieser vom Käufer beschädigt worden sei. Die Käufer schlugen das Angebot aus, daraufhin erfolgte die Anzeige.

"Bei dem Verkauf ging es nur um die Funktionstüchtigkeit, nicht darum, ob die beiden Geräte zusammenpassen", erklärte der 50-Jährige. Der Richter hielt die Aussage nicht für glaubhaft: "Vor dem Amtsgericht haben sie ausgesagt, sie hätten dem Käufer erzählt, nicht zu wissen, ob die Geräte zusammenpassen."

"Wir haben beides als Einheit angefragt, natürlich gehe ich davon aus, dass die Geräte kompatibel sind. Der Angeklagte hat gesagt, er hätte die Geräte selbst bis vor kurzem benutzt, aber nur für drei bis vier Monate. Wenn ich gewusst hätte, dass die Geräte sechs Jahre außer Betrieb waren, hätte ich das nie gekauft", sagte der Käufer. Den Herd habe er nur geöffnet, weil der Angeklagte die Bilder für den passenden Adapter verlangt habe,. Er sei er gelernter Mechaniker und wisse, wie man mit Elektrik umgehe. Er habe den Herd sicher nicht beschädigt. Auf Nachfrage des Richters und Verteidigers war der Käufer sich nicht mehr sicher, ob der Angeklagte wirklich gesagt hatte, der Herd sei bis kurz vor der Abgabe in Benutzung gewesen. Auch seine Frau konnte sich nicht genau daran erinnern. Jedenfalls habe der Angeklagte gesagt, der passende Adapter sei vielleicht bei einem Umzug verloren gegangen. "Er hat sich nie mehr bei uns gemeldet und als ich angerufen habe, hat sich nur seine Mailbox gemeldet. Ich habe mich so geärgert".

Nach Griff in Geldbeutel wird Verfahren eingestellt

Im Rahmen des Urteils durfte der Angeklagte selbst entscheiden, ob noch ein Sachverständiger zur Beurteilung des Schadens geladen werden soll oder er vor Augen des Gerichts die 180 Euro bar an die Kläger zurückzahlt. Der Angeklagte entschied sich für letzteres, erstattete den Kaufpreis und wurde dabei verpflichtet, den Herd bei den Käufern abzuholen. Mit der Rückabwicklung des Kaufpreises wurde das Verfahren eingestellt.