Wegen Schwarzarbeit auf dem Bau musste sich ein Ehepaar vor dem Schöffengericht verantworten. Foto: dpa

Auf dem Bau Schwarzarbeiter beschäftigt. Mehr als 100.000 Euro Schaden. Beim nächsten Vergehen Gefängnis.

Kreis Rottweil - Schwarzarbeit auf dem Bau: Ein Ehepaar aus Rottweil wird sich künftig genau überlegen, ob dieses "Geschäftsmodell" in seiner GmbH weiterhin Bestand hat. Die Firma ist im Bereich von Armierungs- und Aufräumarbeiten tätig.

Das Paar hatte sich gestern vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Betrugs zu verantworten. Den Sozialversicherungsträgern ist laut Anklage dadurch ein Schaden von insgesamt über 100.000 Euro entstanden. Hinzu kommen die Ansprüche der Lohnausgleichskasse von rund 5500 Euro.

Eine konkrete Zahl, wie viele Arbeitnehmer nicht angemeldet waren und mit wie vielen Subunternehmern die Firma zusammengearbeitet hat, wurde nicht genannt.

Der Anklage gingen umfangreiche Ermittlungen des Hauptzollamts voraus. Es wurde hochgerechnet, dass die Angeklagten zwischen November 2010 und August 2011 Schwarzarbeiter im Umfang von mehr als 28.400 Stunden beschäftigt haben sollen. Dadurch sei den Sozialversicherungsträgern ein Schaden von circa 53.000 Euro bei den Arbeitnehmeranteilen und rund 50.000 Euro bei den Arbeitgeberanteilen entstanden.

Da beide Angeklagten über ihre Verteidiger ein Geständnis ablegten, kamen sie mit einem blauen Auge davon. Der Ehemann ist bereits einschlägig vorbestraft und während die eine Bewährungsfrist noch andauert, wurde er gestern erneut zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, diesmal zu zwei Jahren mit fünf Jahren Bewährung. Seine Frau bekam als "Ersttäterin" ein Jahr mit drei Jahren Bewährung. Beide müssen zudem jeweils 15.000 Euro zur Schadenswiedergutmachung bezahlen.

Während die Frau eingetragene Geschäftsführerin der Firma ist, gab ihr Mann gestern zu, der faktische Geschäftsführer zu sein, der Leute eingestellt haben soll. Sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft waren sich einig, dass eine Bewährungsstrafe eigentlich zu milde wäre, da seine Einträge im Bundeszentralregister beachtlich seien, vom Fahren ohne Fahrerlaubnis bis hin zu unerlaubtem Waffenbesitz und Betrug.

Wiedergutmachung steht im Vordergrund

Im Oktober 2010 war der Mann vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er der Sozialversicherung in 70 Fällen das Arbeitnehmerentgelt vorenthalten hatte. Der Staatsanwalt verwies zudem auf die "hohe Rückfallgeschwindigkeit" und erklärte, dass die Firma schließlich kein Zwei-Mann-Betrieb sei, sondern erhebliche Gelder bewegt habe. Allein von Oktober 2010 bis August 2011 lag der Umsatz bei 1,4 Millionen Euro.

Letztlich wurde aber die Schadenswiedergutmachung in den Vordergrund gerückt. Da bringe es wenig, wenn der Angeklagte hinter Gittern sitze, so der Staatsanwalt. Vielmehr solle er nun seine Arbeitskraft einbringen. "Ihr Unternehmen ist beim Hauptzollamt bekannt. Nutzen Sie die Chance." Auch der Vorsitzende Richter Christian Bäumler redete Tacheles mit dem Angeklagten: Beim nächsten Vorkommnis warte ein Haftbefehl auf ihn.