Wegen Sozialbetrugs wurde ein Bauunternehmer vom Zoll angezeigt und jetzt vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Symbolbild. Foto: dpa

Schwarzarbeit: Zoll deckt auf, Gericht verurteilt Unternehmer jetzt zu Gefängnis.

Kreis Rottweil - Geschäfte machen auf unlautere Art. Das hat jetzt für einen Unternehmer aus der Region ein teueres Nachspiel, der mit seinen Lohntricksereien Zollfahndern ins Netz gegangen ist.

Der in der Region in der Reinigungs- und Baubranche tätige Arbeitgeber wurde vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 15 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Singen ermittelten, hat der Firmeninhaber über einen längeren Zeitraum hinweg 14 Arbeitnehmer aus Südosteuropa beschäftigt, ohne diese ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Um Sozialversicherungs-beiträge in nicht unerheblichem Umfang einsparen zu können, wurde kein einziger seiner Arbeitnehmer bei den zuständigen Sozialkassen angemeldet.

Durch diese Vorgehensweise hat der Firmeninhaber nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern bei der Akquise neuer Aufträge, wird beim Zoll betont. Der Schaden für die Sozialkassen betrage mehr als 140 000 Euro.

Freiheitsstrafe von einem Jahr wird zur Bewährung ausgesetzt

Diese noch ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge werden von dem Unterneh- mer nachgefordert. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt.