Beteiligte schildern, dass es durch die Abholung der Notärzte an ihrer Privatadresse zu teils erheblichen Verzögerungen komme. (Symbolfoto) Foto: dpa/Stephan Jansen

Keine Indizien für erhebliche zeitliche Verzögerungen. Grundlagen für Maßnahmen nicht gegeben.

Kreis Rottweil - Zu unserer Berichterstattung über die Abholung von Notärzten zu Hause liegt nun die Stellungnahme des Landkreises vor. Derzeit werde keine Veranlassung für ein Einschreiten gesehen, heißt es.

Dies sei darin begründet, dass die Hilfsfristeinhaltung im Bereich der Notarzteinsätze im Jahr 2018 landesweit den vierten Platz belegt; im Regierungsbezirk sogar Platz eins. Die notärztliche Hilfsfrist sei im Juni mit 95,7 Prozent eingehalten worden.

Da keine "Indizien" bekannt seien, dass es zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen gekommen ist, sei die Grundlage für rechtsaufsichtliche Maßnahmen nicht gegeben. Das Rettungsdienstgesetz gebe zudem nicht konkret vor, dass sich Notärzte während ihres Bereitschaftsdienstes auf der Wache befinden müsssen.

Wie berichtet, schildern dagegen Beteiligte, dass es durch die Abholung an der Privatadresse der Ärzte zu teils erheblichen Verzögerungen komme. Das Innenministerium erklärt, dass die Hilfsfrist im Rettungsdienstbereich Rottweil grundsätzlich nicht den Schluss zulasse, "dass es hier regelmäßig zu einer Unterversorgung des Patienten kommt". Man sei jedoch "gerne bereit, konkreten Hinweisen nachzugehen".