Sie dürfen ans Steuer, allerdings sind Rettungsassistent Joachim Herrmann und Rettungssanitäterin Miriam Schwarz nicht auf den "Feuerwehrführerschein" angewiesen, denn sie mussten als "Berufsretter" den Führerschein Klasse C1 machen. Foto: Schönfelder

"Feuerwehrführerschein" bei Rettungsdiensten hat sich bewährt. Heider: Komfortable Lösung.

Kreis Rottweil - Man stelle sich das einmal vor: Der Rettungswagen wird alarmiert und keiner kann ihn fahren. Das heißt fahren könnte man schon, darf es aber nicht. Weil man den falschen Führerschein besitzt. Ein Dilemma für den Rettungsdienst?

Jetzt nicht mehr, so der Rettungsdienstleiter des DRK-Kreisverbands, Peter Heider. Der Gesetzgeber hat die Situation erkannt und reagierte.

Dabei feierte der Amtsschimmel zunächst fröhliche Urständ. Seit 1998 gibt es die neuen Führerschein-Klassen. Wer nicht beruflich mit Fahrzeugen zu tun hat, trägt normalerweise die Fahrerlaubnis der Klasse B in der Tasche und darf im Straßenverkehr Autos mit bis zu 3,5 Tonnen Gewicht bewegen.

Ein Rettungswagen ist aber mit allem Drum und Dran einige hundert Kilogramm schwerer. »Im Raum Schramberg sind die Fahrzeuge sogar durchweg mit Allrad ausgerüstet, da kommen wir mit Klasse B erst recht nicht hin«, erläutert Heider weiter.

Aber nicht nur die Rettungsdienste kamen in Schwierigkeiten, auch Feuerwehr und THW standen vor dem »Führerschein-Problem«.

Im hauptamtlichen Bereich war die Lage schnell geklärt. Ein Bewerber auf eine solche Stelle muss in der Regel den Besitz des Führerscheins der Klasse C1 nachweisen. »Das bedeutet einen komplett neuen Führerschein«, erklärt Heider, »für den der Bewerber aus eigener Tasche zwischen 1500 bis 2000 Euro zahlt.« Schließlich trage der Fahrer eines Rettungswagens große Verantwortung für Patienten, Personal und auch die Ausrüstung. Immerhin muss man für einen voll ausgerüsteten Rettungswagen 150.000 Euro hinblättern. So weit, so gut. .

Aber was ist mit den vielen ehrenamtlichen Helfern, den Bereitschaften, die sich in ihrer Freizeit im Roten Kreuz und ähnlichen Organisationen, beim Technischen Hilfswerk oder in der Freiwilligen Feuerwehr engagieren, und ohne die der Rettungsdienst oder der Katastrophenschutz nicht zu stemmen ist?

Eine Gesetzesänderung musste her. Und sie kam. Das Zauberwort heißt »Feuerwehrführerschein«. Für diese besondere Fahrerlaubnis wird innerhalb der Organisation geschult, und sie ist nur auf den Dienst in dieser Organisation beschränkt. »Wer dem Freund beim Umzug hilft und den Laster fährt, weil er ja die Erlaubnis für ein großes Fahrzeug hat, fährt aus der Sicht der Polizei ohne Führerschein, wenn er nicht in einem Rettungswagen sitzt«, stellt Heider klar.

Und auch den »Feuerwehrführerschein«« bekommt nicht jeder. Im siebten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist festgelegt, dass der Fahrer mindestens zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen muss. Zudem wurde er in das Führen von Einsatzfahrzeugen sorgfältig geschult. Dazu gehören auch die Sonderrechte, die ein Rettungsfahrzeug in Anspruch nehmen darf, wenn es die Lage erfordert. Zudem muss er sich am Ende einer Prüfung durch seine Organisation unterziehen.

Rettungsdienstleiter Peter Heider kann mit dieser Regelung gut leben. »Für uns ist das eine recht komfortable Lösung.« Die Rettungsdienste verfügen seit 2010, als der »Feuerwehrführerschein« eingeführt wurde, über genügend Fahrer. Der Sonderführerschein hat sich also bereits bewährt, obwohl, so gibt Heider zu, noch Kleinigkeiten »nachzujustieren« sind.