Friedensaktivist Hermann Theisen Foto: Deckert

Protestaktion vor Firmen-Stammsitz war rechtens. Landkreis kassiert Ohrfeige für Polizeieinsatz.

Freiburg/Rottweil/Oberndorf - Ein guter Tag für die deutsche Friedensbewegung und die Meinungsfreiheit gleichermaßen: Das Freiburger Verwaltungsgericht hat nicht nur die Verbote von zwei Flugblattaktionen des aus Hirschberg (Rhein-Neckar-Kreis) stammenden Friedensaktivisten Hermann Theisen (53) durch das Ordnungsamt des Kreises Rottweil kassiert, es hat auch den Polizeieinsatz bei der zweiten der verbotenen Kundgebungen als nicht rechtmäßig kritisiert.

Theisen hatte im Juni 2016 und im Februar 2017 Kundgebungen vor dem Werkstor der Waffenschmiede Heckler & Koch (HK) in Oberndorf angemeldet, bei denen er Flugblätter an die Mitarbeiter des Unternehmens bringen wollte, in denen er zum "Whistleblowing" aufrief: Sollte ein Mitarbeiter betriebsintern mitbekommen, dass Heckler & Koch illegale Waffengeschäfte tätigt, so sollte der Mitarbeiter dies öffentlich machen, forderte Theisen bei seiner Aktion.

Während HK die Füße stillhielt und beispielsweise keine einstweilige Verfügung gegen die Aktionen anstrengte, schrillten bei Thomas Seeger, Leiter des Ordnungsamts im Kreis Rottweil, offenbar die Alarmglocken: Er witterte hinter der Aktion die Aufforderung zum Geheimnisverrat und eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Folge: ein Verbotserlass gegen Theisen, gegen den dieser wiederum klagte. Mit vollem Erfolg: Sowohl das Verbot als auch der Polizeieinsatz mitsamt Hundestaffel bei der zweiten der fraglichen Aktionen, zu der Theisen alleine nach Oberndorf gereist war, um das Versammlungsverbot zu umgehen, waren rechtswidrig. Der Grund: Theisen hat aus Sicht des Gerichts weder zu Gewalt noch zu Straftaten aufgerufen, sondern lediglich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht, meint die erste Kammer des Gerichts unter Leitung von Richter Thomas Haller.

Dieser nahm Amtsleiter Seeger freundlich, aber bestimmt ins Gebet: Es gehe ihm nicht um eine persönliche Schuldzuweisung, beteuerte der Vorsitzende, aber das Recht auf freie Meinungsäußerung sei in Deutschland eben, anders als in Russland oder der Türkei, ein hohes Gut, woraufhin Seeger fast schon kleinlaut einräumte, dass er es sich mit dem Verbot ja auch nicht leichtgemacht habe. Eine Sicht, die das Gericht nicht gelten ließ: Im Falle einer Unsicherheit hätte das Amt sich eben Rechtskenntnis verschaffen sollen und nicht einfach ein unhaltbares Verbot verhängen, meint das Gericht sinngemäß. Theisen lobte in der Folge diese "grundrechtsfreundliche Auslegung" durch das Gericht.

Theisen ist eine schillernde Figur in der Friedensbewegung in Deutschland. Seit drei Jahrzehnten engagiert sich der verheiratete Vater zweier erwachsener Töchter gegen Atomwaffen auf deutschem Boden, Waffenexporte und Krieg. Etliche Male wurde Theisen, der in einer psychiatrischen Klinik bei Heidelberg als Sozialarbeiter beschäftigt ist, für sein Engagement schon angezeigt. Selbst eine einmonatige Haftstrafe in den 80er-Jahren konnte ihn nicht schrecken. Im Gegenteil: Er nutzte den Gefängnisaufenthalt als Thema für seine Diplomarbeit über die "Sozialarbeit im Strafvollzug".

Er streitet geschickt für sich und seine Sache

Der Sozialarbeiter ist ein Mann, der geschickt für sich und die Sache des Friedens streitet: Auch mit dem Argument, dass das Rottweiler Landratsamt in der Pflicht sei, einen Brief von ihm an die Kreisräte im Kreis Rottweil hausintern zu verteilen, kam er teilweise bei den Richtern durch, obwohl es zunächst so aussah, als würde er hier scheitern. Theisen argumentierte, dass das Amt sein Recht auf eine Petition an das Kreisparlament ausgehebelt habe, als es sein Schreiben zunächst von der Staatsanwaltschaft prüfen ließ und ihm dann unverrichteter Dinge wieder zurückschickte. Da aber laut Gericht nicht alle Kreisräte auf der Internetseite der Behörde mit einer persönlichen Adresse verzeichnet seien, sei Theisens Argumentation zutreffend: Wie anders als über die Hauspost der Behörde solle er sonst ein Schreiben an alle Kreisräte absetzen können? Folglich sei die Behörde hier in der Pflicht gewesen.

Das Urteil über Theisens drei Klagen ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der Bedeutung des Sachverhalts wurde die Berufung beim Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim zugelassen. Weder vom Landratsamt Rottweil noch von der Polizei Tuttlingen, die für den Polizeieinsatz gegen Theisen in Oberndorf verantwortlich war, war dazu am Mittwoch eine Stellungnahme üb er eine mögliche Entscheidung zu erhalten.

Eine Berufung sei aber kaum zu erwarten, meint Landesgeschäftsführer Roland Blach von der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG) in Stuttgart: Schließlich habe das Landratsamt sein Fehlverhalten im Gerichtssaal ja praktisch eingeräumt. Vor einer Woche hatte das Amtsgericht Oberndorf in der gleichen Sache einen Strafbefehl gegen Theisen fallen gelassen.