Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein, auf eigenen Grundstücken 30 Meter. (Symbolfoto) Foto: pixabay

Durch Regen hat sich Waldbrandgefahr entspannt. Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald Rauchverbot. 

Kreis Rottweil - Durch Regen hat sich die Waldbrandgefahr entspannt. Das Forstamt hebt das Verbot zum Feuer machen an öffentlichen Feuerstellen im Wald auf.

Aufgrund der extremen Trockenheit sperrte das Forstamt Rottweil am 25. Juli alle öffentlichen Feuerstellen im Waldgebiet. Durch einen Landregen hat sich die Waldbrandgefährdung entspannt, das Forstamt erlaubt ab jetzt wieder die Benutzung aller öffentlichen Feuerstellen im Wald. Es bittet jedoch um die Beachtung einiger Hinweise: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald Rauchverbot. Verboten ist das Grillen im Wald auf Gartengrillgeräten. Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein, auf eigenen Grundstücken 30 Meter.

Außerdem sind noch folgende Mindestabstände einzuhalten: 200 Meter von Autobahnen 100 Meter von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, 50 Meter von Gebäuden. Auch beim Unterhalten eines Feuers an erlaubten Stellen muss dieses immer beaufsichtigt werden.

Das Verbrennen von Reisig und Ästen im Rahmen der Borkenkäferbekämpfung darf nur bei nasser Witterung durchgeführt werden und ist bei der Ortspolizeibehörde und bei der integrierten Leitstelle Rottweil (Feuerwehrleitstelle) mit der Rufnummer 0741/94 29 94 90 rechtzeitig vorher anzumelden.