Bald müssen in allen Wohnungen Rauchwarnmelder angebracht sein. Foto: Schwarzwälder-Bote

Bald für alle Wohnungen vorgeschrieben. Kreisbrandmeister Frank Jahraus erläutert Gründe.

Kreis Freudenstadt - Bald müssen in allen Wohnungen Rauchwarnmelder angebracht sein. Das ist keine Schikane, weiß Kreisbrandmeister Frank Jahraus: Auch bei manchen Bränden im Kreis Freudenstadt hätte der schrille Piepton Schlimmeres verhindern können.

Jährlich sterben in Deutschland rund 600 Menschen an den Folgen eines Wohnungsbrands. Besonders gefährlich ist ein solcher für Personen, die im Schlaf von einem Feuer überrascht werden. Denn im Schlaf ist der Geruchssinn deaktiviert, sodass der Brand nicht rechtzeitig erkannt wird. "Rauchwarnmelder retten Leben", betont Jahraus denn auch.

Seit Juli vergangenen Jahres schreibt die Landesbauverordnung in Baden-Württemberg einen Rauchwarnmelder für Neubauten vor. Bis Ende dieses Jahres gilt die Verordnung auch für Bestandswohnungen. Bei der Rauchwarnmelder-Pflicht handle es sich nicht um eine unnötige Auflage, sondern sie diene dem Personenschutz, sagt Kreisbrandmeister Frank Jahraus im Gespräch mit unserer Zeitung.

Das System eines Rauchmelders ist einfach, aber lebensrettend. Im Falle eines Brands erkennt das Gerät diesen rechtzeitig und weckt mit einem durchdringenden akustischen Signal schlafende Bewohner. Dadurch können sie rechtzeitig auf die gefährliche Situation reagieren. Deshalb schreibt die Landesbauverordnung die Montage von Rauchwarnmeldern besonders für Räume vor, in denen "bestimmungsgemäß Personen schlafen". Damit sind Kinder- und Schlafzimmer gemeint, aber auch in Fluren und auf Rettungswegen ist ein Rauchwarnmelder Pflicht. Jahraus weist in dem Zusammenhang vor allem auf Hotels und Herbergen hin. Im Kreis Freudenstadt hätten bisher viele Hotels auf die Installation von Rauchwarnmeldern in ihren Zimmern verzichtet, obwohl sie während der Brandverhütungsschau auf das Fehlen der kleinen Geräte aufmerksam gemacht wurden. Da jedoch keine Kontrollen oder Bußgelder vorgesehen sind, bleibe ein Verstoß gegen die Verordnung zunächst folgenlos. "Sollten bei einem Brand jedoch Personen zu Schaden kommen", sagt Jahraus, " brächte dies haftungsrechtliche Folgen mit sich."

Nicht selten werden ihm per Anruf Fragen zu Rauchwarnmeldern gestellt, vor allem im Hinblick auf die Montage. Zu beachten sei dabei in erster Linie, den Rauchwarnmelder möglichst mittig an der höchsten Stelle im Raum dauerhaft zu befestigen. Wichtig sei zudem die Wartung des Geräts: Die Batterie sollte regelmäßig gewechselt, das akustische Signal getestet und das Freihalten der Raucheintrittsöffnung überprüft werden. Laut Jahraus sei dies jedoch "kinderleicht", sodass man es selbstständig ausführen könne.

Doch weder die Montage noch die regelmäßige Wartung eines Rauchwarnmelders werden kontrolliert. Dies wäre zwar notwendig, meint der Kreisbrandmeister, doch zeitlich einfach nicht umsetzbar.