Die Helikopter starten und landen am Krankenhaus Freudenstadt auf einer Plattform, die allen Anforderungen entspricht. Foto: KLF

Hubschrauberlandeplatz beim Krankenhaus Freudenstadt durch strenge EU-Richtlinien nicht gefährdet.

Freudenstadt - Das Krankenhaus Freudenstadt muss um seinen Hubschrauberlandeplatz nicht bangen, obwohl nach einer EU-Verordnung für Landeplätze ab 28. Oktober strengere Richtlinien gelten und einige Häuser im Land diese nicht erfüllen können.

Die neue Verordnung hatte Schlagzeilen gemacht, weil laut Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft 50 Prozent der Hubschrauberlandeplätze die hohen Sicherheitsanforderungen, die nach der EU-Verordnung gelten, nicht erreichen. Die deutsche Rettungsflugwacht, die im Südwesten sieben Hubschrauber stationiert hat, befürchtet, dass etliche Landeplätze geschlossen werden müssen und sich dadurch die Notfallrettung verschlechtern könnte. In der Regel erfüllen nur Landeplätze an Häusern der Maximalversorgung die Anforderungen nach Paragraf 6 des Luftverkehrsgesetzes.

Das Krankenhaus Freudenstadt ist aber nur ein Haus der Regelversorgung. Dennoch macht sich Klaus-Peter Krämer, stellvertretender technischer Leiter und Sicherheitsingenieur am Krankenhaus Freudenstadt, keine Sorgen um den Landeplatz. Der Hubschrauber startet und landet in Freudenstadt auf einer eigens gebauten Plattform über dem Medizinischen Versorgungszentrum, die erst 2008 fertiggestellt wurde. Sie verfügt über alle notwendigen Einrichtungen, die laut Luftverkehrsgesetz notwendig sind.

»Wir haben bereits vor Jahren in die Zukunft geschaut«, sagt Krämer und ist froh darüber. »Wir sind gegenüber anderen Häusern der Zeit voraus.« Die Plattform heißt in der Fliegersprache »FDS Heliport KLF«, oder kurz »HLP«. Pro Jahr gibt es etwa 120 Starts und Landungen, also jeden dritten Tag, weiß Krämer. Rund ein Drittel der Flüge sind Notfälle, bei den anderen zwei Dritteln handelt es sich um Verlegungen von Patienten in andere Kliniken, um Organ-, Blut- oder Medikamententransporte.

Obwohl die Hubschrauber mit hochmoderner Navigationstechnik, in der die Daten des Landeplatzes Freudenstadt gespeichert sind, ausgestattet sind, gibt es laut Klaus-Peter Krämer bei einer Hubschrauberlandung auf der Plattform viele Dinge zu beachten, für die am Krankenhaus eigens Personal ausgebildet wurde, die Flugaufsicht. Sie tritt auf den Plan, wenn eine Landung angekündigt wird. Wenn der Heli einschwebt oder wieder startet, hat sie die Aufgabe, die Wetterlage und die Windstärke zu beobachten. Eine eventuelle Gefahrensituation muss sofort gemeldet werden. Das Personal übernimmt auch den Lotsendienst für den Transport von Kranken von und bis zur entsprechenden Station, um keine Zeit zu verlieren. »Denn oft geht es um Leben oder Tod«, weiß Klaus-Peter Krämer.

Für den Kreis Freudenstadt ist der in Villingen-Schwenningen stationierte Rettungshubschrauber »Christoph 11« zuständig. Er startet immer dann, wenn er in einem Umkreis von 50 Kilometern den Notarzt schneller an den Einsatzort bringen kann als der Notarztwagen.

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Die Sicherheits-Richtlinien, die die Freudenstädter Helikopter-Plattform beim Krankenhaus nach Paragraf 6 des Luftverkehrsgesetzes erfüllen muss, sind umfangreich. Sie entsprechen auch der EU-Verordnung.

Wie Klaus-Peter Krämer von der Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH (KLF) auf Anfrage unserer Zeitung erläuterte, ist die Hindernisfreiheit in den An- und Abflugsektoren ein ganz wichtiger Punkt. Häuser und Bäume dürfen nicht zu hoch sein. Auch die Tag- und Nachtflugtauglichkeit muss gewährleistet sein. Deshalb besitzt die Landeplattform »FDS Heliport KLF« eine automatische Befeuerung. Auch eine Feuerlöschanlage, ein weiterer Bestandteil der Richtlinien, ist vorhanden. Sie funktioniert mit Schaum und Stickstoff.

Eventuelle Notsituationen werden in regelmäßigen Abständen auch mit der Feuerwehr geübt. Zwar gab es bei all den Starts und Landungen noch keinen schweren Unfall, doch die eine oder Gefahrensituation musste das Personal schon meistern, weiß Klaus-Peter Krämer.