War ein AfD-Kandidat bei der Nagolder Stadtrats- und der Calwer Kreistagswahl nicht wählbar und hat sich zudem auch noch strafbar gemacht, weil er eine Baustelle als Wohnsitz angab, die er nach Meinung der Wahlprüfer nie wirklich bewohnte? Dieser Fall wird nach einer Anzeige gegen ihn nun auch die Staatsanwaltschaft beschäftigen. Foto: Buckenmaier

Fall des AfD-Kandidaten Miguel Klauß könnte sowohl die Nagolder Stadtrats- wie auch die Kreistagswahl kippen.

Kreis Calw - Die Frage, ob der AfD-Kandidat Miguel Klauß (32) bei der Nagolder Stadtrats- und auch bei der Kreistagswahl wählbar war oder nicht, birgt kommunalpolitischen Sprengstoff. Nach den örtlichen Wahlausschüssen befasst sich derzeit das Regierungspräsidium Karlsruhe mit dem Fall – und demnächst auch die Staatsanwaltschaft. Neuwahlen sind nicht völlig ausgeschlossen.

Am Wahlabend des 26. Mai schien die Sache klar: Neben dem AfD-Kreissprecher Günther Schöttle war Miguel Klauß aus dem Nagolder Stadtteil Vollmaringen mit 2833 Stimmen – und damit mit mehr Vertrauensvorschuss als mancher Altstadtrat – nicht nur ins Nagolder Kommunalparlament, sondern mit 1593 Stimmen auch in den Calwer Kreistag gewählt worden.

Doch die Freude für den jungen Betriebswirt über sein gelungenes Kommunalwahldebüt währte nicht lange: Wenige Tage später annullierten sowohl der zuständige Wahlausschuss in Nagold wie auch sein Pendant im Calwer Landratsamt die beiden von Klauß errungenen Mandate und gaben sie stattdessen seinem AfD-Parteifreund Martin Kern aus Nagold.

Nagolds Bürgermeister Hagen Breitling als Vorsitzender des örtlichen Wahlausschusses lieferte die Begründung: Miguel Klauß hätte demnach gar nicht zur Gemeinderatswahl antreten dürfen, weil der AfD-Mann gar nicht in Nagold wohne – weder aktuell noch vor drei Monaten. Hintergrund: Drei Monate muss ein Kandidat oder eine Kandidatin in einer Kommune seinen Wohnsitz haben, damit er oder sie überhaupt bei einer Kommunalwahl antreten darf. Auch der Kreiswahlausschuss folgte dieser Nagolder Argumentation. Hinter dem Namen Klauß setzten die Wahlprüfer einen Gedankenstrich. Der steht für "nicht wählbar".

Für die Stadt war der 32-Jährige "objektiv nicht wählbar"

Doch damit war die Sache nicht ausgestanden: Der ausgebootete AfD-Mann holte sich anwaltliche Hilfe und intervenierte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium (RP). Dem RP obliegt ohnedies die Wahlprüfung für den gesamten Kreis Calw.

Aber wer hat – oder genauer: wer bekommt in diesem Fall Recht? Die Stadt Nagold oder Miguel Klauß? Letztlich geht es um die strittige Frage: Ab welchem Zeitpunkt wohnt man an einem Ort: Wenn das Haus steht oder wenn man darin auch den Alltag verbringt?

Für die Stadt Nagold ist klar: Der Wohnsitz, den Klauß in seinen Wahlunterlagen angegeben hatte, sei eine "Baustelle in fortgeschrittenem Stadium", wie es Bürgermeister Breitling auf Anfrage unserer Zeitung formulierte: "Wenn im Mai erst der Estrich reingekommen ist, ist anzuzweifeln, dass er im Februar schon dort wohnen konnte." Und damit sei Klauß auch "objektiv nicht wählbar" gewesen.

Leben auf der Baustelle? Nachbarn von Klauß halten sich, um das künftige nachbarschaftliche Verhältnis nicht von vornherein zu trüben, lieber mit Aussagen zurück, aber: "Die Tatsachen sprechen für sich." In dem Haus fehlten noch Böden, Tapeten, Küche und Möbel. Ein anderer Nachbar wird deutlicher: "In dem Haus hat noch nie jemand gewohnt, geschweige denn geschlafen. Allenfalls ein paar Bauarbeiter."

Klauß selbst wollte sich auf unsere Anfrage nicht äußern und verwies per Mail auf das schwebende Verfahren beim Regierungspräsidium, dafür sprang AfD-Kreissprecher Günther Schöttle für ihn in die Bresche: "Ich tue mich schwer, das ernst zu nehmen." Und er ist sich sicher: "Bei einem SPDler oder einem CDUler wäre das nicht passiert."

Nach Schöttles Angaben hat Klauß schon im Mai 2018 das Baugrundstück erworben und im November den Auftrag an eine Fertigbaufirma erteilt. Als am 14. Februar dieses Jahres das Ausbauhaus in Vollmaringen aufgestellt wurde, ließ sich Klauß eine Woche später als Neubürger in Nagold eintragen – und damit gerade noch rechtzeitig, um sich für die Kommunalwahl am 26. Mai aufstellen zu lassen. "Wenn einer sein Haus aufstellt und sich gleich anmeldet", entrüstet sich Schöttle, "da soll einer mal sagen, was falsch daran ist." Er zahle Wasser, Strom und Müll. Zudem sei der 32-Jährige nicht nur gebürtiger Nagolder, sondern sei dort auch zur Schule gegangen und seit 15 Jahren im Sportverein aktiv: "Er will in Nagold seinen Lebensmittelpunkt haben."

Es droht mehr als der Verlust der Mandate im Stadtrat und Kreistag

Dass die Stadt – laut Schöttle – Fotos von den Innenräumen durch die Fenster des Hauses schießen ließ, um ihre Darstellung von einer Baustelle zu erhärten und auch die Polizei vor Ort auftauchte, sind für den AfD-Sprecher "Stasi-Methoden".

Doch Miguel Klauß droht mehr als nur der Verlust seiner Mandate im Stadtrat und Kreistag. Der Meldepflicht nicht ordnungsgemäß nachzukommen, ist zum einen eine Ordnungswidrigkeit, die teuer zu stehen kommen kann. Weit härter geahndet wird, was im Strafgesetzbuch unter Paragraf 107b zu "Fälschung von Wahlunterlagen" steht: Wer sich als Bewerber für eine Wahl aufstellen lässt, obwohl er nicht wählbar ist, dem drohen eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

Die Stadt Nagold hält es "nur für konsequent", erklärte Breitling, dass dieser Fall "vor dem Gesetz überprüft wird". Heißt: Gegen Klauß wurde bei der Polizei Anzeige wegen Fälschung von Wahlunterlagen erstattet. Somit wird die Causa Klauß ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

Bei der Stadt ist man sich durchaus bewusst, welche Folgen das haben könnte. Nach dem Kommunalwahlgesetz, Paragraf 32, ist eine Wahl dann für null und nichtig zu erklären, wenn ihr Ergebnis dadurch beeinflusst werden konnte, dass der Bewerber oder Dritte eine strafbare Handlung gemäß des besagten Paragrafen 107 begangen hat. Und, so heißt es im Gesetz weiter: Die Zuteilung eines Sitzes im Gemeinderat oder Kreistag (...) ist dann für ungültig zu erklären, wenn der Bewerber zur Zeit der Wahl nicht wählbar war.

Wenn der Fall Klauß also vor Gericht landet und es zu einem Schuldspruch kommen sollte, wären die Nagolder Stadtratswahl und die Kreistagswahl vom 26. Mai Makulatur.

Also das komplette Wahlprozedere nochmals von vorn? Für viele Kommunalpolitiker ein Horrorszenario. Im Nagolder Rathaus geht man indes davon aus, dass in einem solchen Fall nur in jenen Wahlbezirken die Wähler nochmals zur Urne gerufen werden müssten, wo Klauß angetreten ist: also Nagold bei der Stadtrats- und der Wahlkreis 1 Calw bei der Kreistagswahl. Das hänge letztlich davon ab, so verlautete aus der Kommunalaufsicht im Calwer Landratsamt, ob die Wahl teilweise oder gänzlich für ungültig erklärt werde.

Es gibt aber auch Zeitgenossen, die diesem Szenario von einer drohenden Wahlwiederholung durchaus auch etwas Positives abgewinnen können. Günther Schöttle, Sprecher des AfD-Kreisverbandes Calw Freudenstadt, zum Beispiel: "Au lustig", rieb er sich schon die Hände, "dann kriegen wir noch mehr Stimmen. Das ist gut."