Rettungshubschrauber können weiter das Calwer Krankenhaus anfliegen. Foto: Stock

Einrichtungen an den Krankenhäusern Calw und Nagold haben die von der EU geforderte Genehmigung.

Kreis Calw - Auf den ersten Blick drohte den Kliniken im Kreis Calw weiterer Ärger. Eine EU-Verordnung gefährdet die Existenz etlicher Hubschrauber-Landeplätze an Kliniken in Baden-Württemberg. Aus dem Calwer Landratsamt kommt jetzt aber die Entwarnung: Der Betrieb der Landeplätze in Calw und Nagold ist gesichert. Nach einer EU-Verordnung benötigen Hubschrauberlandeplätze an Kliniken ab Herbst 2014 eine Genehmigung. Andernfalls dürfen die Krankenhäuser nicht mehr von der Flugrettung angeflogen werden, auch wenn es einen Landeplatz gibt. Berichten zufolge ist daher die Existenz vieler Landestellen in Baden-Württemberg gefährdet.

Den beiden Hubschrauberlandeplätzen an den Krankenhäusern Calw und Nagold droht nach Angaben aus dem Calwer Landratsamt durch die Umsetzung der EU-Verordnung aus dem Jahr 1998 jedoch keine Gefahr. Beide verfügen über eine Genehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Albrecht Reusch, zuständiger Dezernent im Landratsamt Calw, versichert: "Es wird auch künftig möglich sein, Patienten mit dem Rettungshubschrauber direkt in die Kliniken Nagold und Calw zu bringen oder sie von dort zur weiteren Behandlung in eine Spezialklinik zu verlegen. Die kurzen Wege und die hochwertige medizinische Versorgung vor Ort können so weiter dabei helfen, Leben zu retten."