Für den gleichen Beitrag bieten manche Kassen mehr als andere. Foto: dpa

Wer mit seiner Krankenkasse unzufrieden ist, sollte nicht zögern zu wechseln, raten Verbraucherschützer. Die Stiftung Warentest hat untersucht, welche Kassen mit günstigem Beitrag punkten oder mit Zuschüssen für Extraleistungen wie Osteopathie und Zahnreinigung.

Berlin - Der Bundesbürger mag saubere Zähne, lässt sich vom Osteopathen behandeln – und möchte dies von seiner Krankenkasse bezuschusst bekommen. Denn für Gesundheitsleistungen allzu tief in die Tasche greifen, das will er nicht. So in etwa lässt sich das Ergebnis der aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest zusammenfassen: Bei ihrem „großen Kassencheck“ („Finanztest“ 6/2017) haben sie bei 75 gesetzlichen Krankenkassen nicht nur auf die Preise, sondern auch auf die Extraleistungen geschaut – bei diesen insbesondere auf die Zuschüsse, die es im Bereich Osteopathie und Zahnbehandlungen gibt. Denn an diesen, so die Feststellung der Warentester, sind die gesetzlich Versicherten besonders interessiert.

Die gute Nachricht der Verbraucherschützer: Es gibt durchaus günstige Kassen, die diesen Wünschen entsprechen, sagt Sabine Baierl-Johna von der Zeitschrift „Finanztest“. Das gilt etwa für die bundesweite BKK Verbund-Plus mit 15,4 Prozent Beitragssatz, die Versicherten ab 18 Jahren 50 Euro pro Jahr für eine Zahnreinigung zahlt sowie mit maximal 360 Euro sechs osteopathische Sitzungen pro Jahr bezuschusst. Auch die in Baden-Württemberg ansässige BKK Scheufelen schneidet im Vergleich gut ab: Ihr Beitragssatz beträgt 15 Prozent. Zudem bezuschusst sie die Zahnreinigungf ür über 18-Jährige mit maximal 75 Euro pro Jahr und die sechs osteopathischen Sitzungen mit immerhin 240 Euro.

Doch auch wer auf andere Extraleistungen Wert legt, wie beispielsweise beim Service, bei Vorsorgeuntersuchungen beispielsweise in der Schwangerschaft oder weitere alternative Behandlungen wie der Homöopathie, sollte die Angebote der Kassen miteinander vergleichen. „Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat die freie Wahl unter allen Krankenkassen, die in seinem Bundesland tätig sind“, sagt Baierl-Johna.

Wie findet man die passenden Leistungen?
Große Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen nicht. „Die medizinisch notwendigen Leistungen, die etwa 95 Prozent des Angebots ausmachen, sind bei allen gleich“, sagt Sabine Baierl-Johna. Die Stiftung Warentest empfiehlt daher folgende Faustregel: Je mehr man verdient, desto mehr lohnt es sich, auf den Beitragssatz der Kasse zu achten, denn umso höher ist die Ersparnis bei einem Wechsel zu einer günstigen Kasse. Das gilt auch für alle, die keinen Wert auf Extras und Geschäftsstellen legen. Am günstigsten ist es für die Versicherten in Baden-Württemberg mit der Metzinger BKK, deren Beitragssatz 14,9 Prozent beträgt, sowie mit der BKK Scheufelen (15 Prozent) und der bundesweiten hkk Krankenkasse (15,19 Prozent).
Geringverdiener wiederum sollten sehr wohl auf die Leistungen achten, so Baierl-Johna: „Denn je weniger man verdient, umso mehr fällt es ins Gewicht, wenn die Kasse teure Extras bezahlt, auf die man Wert legt. Um die zu finden, hilft nur der Vergleich: Entweder man schreibt die Kassen an oder aber man nutzt die Datenbank der Stiftung Warentest, in der alle Extraleistungen der Kassen in einem Produktfinder aufgelistet sind.
Was gilt es bei den Extras zu beachten?
Oft müssen Versicherte bestimmte Bedingungen erfüllen, um die Zusatzleistungen zu erhalten, warnt Baierl-Johna. Beispielsweise bieten viele Vergünstigungen nur bei ausgewählte Zahnärzten, so dass Versicherte das Angebot häufig nicht überall wahrnehmen können. Dafür sind dann oft ein bis zwei Zahnreinigungen im Jahr kostenfrei.
Wie viel lässt sich mit einem Wechsel sparen?
Ob es sich finanziell lohnen kann, die Krankenkasse zu wechseln, hängt vom jeweiligen Einkommen ab und in welcher Steuerklasse man eingestuft wurde. Die Stiftung Warentest hat dazu folgende Beispielrechnung aufgemacht: „Ein Versicherter mit einem Bruttoeinkommen von 4500 Euro im Monat zahlt 579 Euro weniger Beitrag pro Jahr, wenn er von der teuersten bundesweiten in die günstigste Kasse wechselt. Berücksichtigt für den Kassenbetrag wird nur ein Monatseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. 2017 liegt diese bei 4350 Euro. Wer 2900 Euro im Monat verdient, spart beim Wechsel noch 386 Euro jährlich.“ Doch Vorsicht, warnt Baierl-Johna: „Wer weniger Beitrag zahlt, hat ein höheres Einkommen und muss dieses auch versteuern.“
Wie gelingt der Wechsel?
Um seine Krankenkasse wechseln zu dürfen, muss man mindestens 18 Monate lang Mitglied gewesen sein. Erhebt die Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie diesen, gibt es zudem das Sonderkündigungsrecht. Für solche Fälle hat der Verbraucherzentrale Bundesverband schon einen Musterbrief erstellt. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Ist die Kündigung erfolgt, stellt die Kasse eine Kündigungsbestätigung aus. Diese wird zusammen mit dem Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse eingereicht. Bis zur Aufnahme muss diese eine Mitgliedsbescheinigung ausstellen, die beim Arbeitgeber eingereicht wird. Man sollte sich allerdings nicht darauf verlassen, dass die neue Kasse den Wechsel meldet. Daher rät Sabine Baierl-Johna, den Arbeitgeber lieber selbst noch einmal zu informieren. „Ansonsten bleibt man Mitglied in der alten Kasse, und es ändern sich die Kündigungsfristen.“

Checkliste: So findet man die richtige Kasse

Für Junge mit wenig Geld

Erreichbarkeit Viele Kassen helfen bei medizinischen Fragen und bei der Suche nach Ärzten auch rund um die Uhr. Wichtig ist auch die Vermittlung von Facharztterminen, sowie eine ärztliche Zweitmeinung. Vor einer schweren OP vermitteln dann die Kassen einen ärztlichen Spezialisten, von dem sich der Patient erneut beraten lassen kann.

Reiseimpfungen Manche Kassen bezahlen oder bezuschussen zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen einige Reiseimpfungen über die Krankenkassenkarte oder erstatten 200 Euro und mehr. Einige erstatten weniger oder anteilig zwischen 50 udn 90 Prozent.

Sportmedizinische Untersuchung Einige Kassen beszuschussen diese Leistung bei einem Sportarzt. Manchmal werden die Untersuchungen im Rahmen von besonderen Vorsorgeprogrammen nur regional angeboten.

Früherkennung/Vorsorge Manche Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung wie etwa die Hautkrebsfrüherkennung gibt es für Versicherte unter 35 Jahren und das ebenfalls pro Jahr.

Geldbonus Versicherte erhalten einen Bonus, etwa wenn sie regelmäßig zur Vorsorge, Impfung oder zu Gesundheitskursen gehen.

Zahnreinigung Für eine Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt gibt’s einen Zuschuss zwischen 15 und 250 Euro pro Jahr oder Termin. Achtung: Viele bieten Vergünstigungen nur bei ausgewählten zahnärzten, sodass Versicherte das Angebot häufig nicht überall wahrnehmen können. Dafür sind hier oft ein bis zwei Zahnreinigungen pro Jahr kostenfrei. Manche haben beide Varianten.

Für Gesundheitsbewusste

Alternative Behandlungen Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen Erst- und Folgegespräche bei Ärzten nutzen, die am Homöopathievertrag mit der Kasse teilnehmen. Voraussetzung für Versicherte ist teilweise eine Einschreibung in ein besonderes Versorgungsprogramm. Oft werden ärztlich verordnete homöopathische, anthroprsophische und phytotherapeutische Arzneimittel auch für Versicherte , die älter als zwölf Jahre sind, bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Jahr erstattet. Einige Kassen zahlen nur bis einschließlich 17 Jahre. Viele Kassen bieten auch bei der Osteopathoie Zuschüsse an. Voraussetzung ist eine von der Kasse aberkannte Qualifikation des Osteopathen. Häufig müssen versicherte 10 bis 20 Prozent der Rechnung selber zahlen.

Vorsorgeuntersuchungen Versicherte aller Kassen ab 35 jahren können ihre Haut alle zwei Jahre untersuchen lassen. Manche zahlen auch Untersuchungen für Jüngere oder in jährlichem Abstand.

Zahnvorsorge Für eine Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt gibt’s einen Zuschuss zwischen 15 und 250 Euro pro Jahr oder Termin. Achtung: Viele bieten Vergünstigungen nur bei ausgewählten zahnärzten, sodass Versicherte das Angebot häufig nicht überall wahrnehmen können. Dafür sind hier oft ein bis zwei Zahnreinigungen pro Jahr kostenfrei. Manche haben beide Varianten. Dazu gibt es verbilligten Zahnersatz bei ausgewählten Zahnärzten oder Dentallaboren.

Gesundheitskurse Zuschuss zu Kursen wie Yoga, Nordic Walking, Rücken fit.

Reiseschutzimpfungen Manche Kassen bezahlen oder bezuschussen zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen einige Reiseimpfungen über die Krankenkassenkarte oder erstatten 200 Euro und mehr. Einige erstatten weniger oder anteilig zwischen 50 udn 90 Prozent.

Geldbonus Versicherte erhalten einen Bonus, etwa wenn sie regelmäßig zur Vorsorge, Impfung oder zu Gesundheitskursen gehen.

Sportmedizinische Untersuchung Einige Kassen beszuschussen diese Leistung bei einem Sportarzt. Manchmal werden die Untersuchungen im Rahmen von besonderen Vorsorgeprogrammen nur regional angeboten.

Erreichbarkeit Viele Kassen helfen bei medizinischen Fragen und bei der Suche nach Ärzten auch rund um die Uhr. Wichtig ist auch die Vermittlung von Facharztterminen, sowie eine ärztliche Zweitmeinung. Vor einer schweren OP vermitteln dann die Kassen einen ärztlichen Spezialisten, von dem sich der Patient erneut beraten lassen kann.

Für Familien

Künstliche Befruchtung Kasse zahlt mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 50 Prozent der Kosten für drei Versuche.

Vorsorge bei Schwangerschaft Zuschuss für Ultraschall, Nackenfaltenmessung, Blutuntersuchungen – auch ohne medizinische Notwendigkeit, manchmal im Rahmen besonderer Behandlungsprogrammen.

Hebammenrufbereitschaft Für die Rufbereitschaft einer Hebamme, die für die Geburt des Kindes rund um die Uhr erreichbar ist, zahlen viele Kassen einen Zuschuss von meist 250 Euro pro Schwangerschaft.

Untersuchungen für Kinder und Jugendliche Bezahlung der Untersuchungen U 10 (im 7. bis 8. Lebensjahr) und U 11 (im 9. bis 10. Lebensjahr), teils müssen die Kinder an einem besonderen Versorgungsprogramm teilnehmen. Bezahlung der zusätzlichen Früherkennung J 2 für Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren. Bei der zusätzlichen Zahnvorsorge werden je nach Alter zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, eine Fissurenversiegelung der vorderen Backenzähne oder Extras im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung ganz oder teilweise bezahlt. Bezahlung der Meningokokken-B-Impfung für Kinder, die gesund sind, aber denen der Arzt diese Impfung empfiehlt.

Für Senioren

Erreichbarkeit Persönliche Beratung zu Hause, Vermittlung von Facharztterminen, Vermittlung einer ärztlichen Zweitmeinung vor einer Operation bei ausgewählten schweren Erkrankungen. Es sollte auch eine medizinische Telefonberatung geben.

Häusliche Krankenpflege Haushaltshilfe bei Erkrankung.

Disease-Management-Programme Kurse für Versicherte mit Asthma, Brustkrebs, Diabetes, herz- und Lungenkrankheiten, Geldboni für die Teilnahme.

Zahnvorsorge

Alternative Behandlungen