Nach nur drei Verhandlungstagen ist der Prozess gegen einen Drogenhändlering aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis unterbrochen worden. Foto: Eich

Keine Kompromisse: Richter und Staatsanwaltschaft müssen sich auf langwierige Hauptverhandlung einstellen.

Konstanz/Villingen-Schwenningen - In der eigens für den Prozess umgebauten Kantine auf dem ehemaligen Siemens-Areal in Konstanz hatten sich die zahlreichen Besucher und Angeklagten kaum gesetzt, als zunächst der gesundheitliche Zustand eines 49-jährigen Angeklagten im Mittelpunkt stand. Der zuletzt in Donaueschingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) wohnhafte italienische Geschäftsmann, der sich gemeinsam mit dem Gastronomen Placido A. als Hauptangeklagter verantworten muss, sieht sich weiterhin als "eingeschränkt verhandlungsfähig".

Doch nach nur drei Verhandlungstagen ist der Prozess gegen einen Drogenhändlerring aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis, dem Verbindungen zur Mafia nachgesagt werden, erstmals unterbrochen worden. Denn die neun angeklagten Männer schweigen weiterhin zu den Vorwürfen – während ihre Verteidiger ihren Fokus teilweise auf juristisches Taktieren legen.

So lehnt A.'s Verteidiger Bernd Behnke den einberufenen Gutachter ab. Dieser soll offenbar über einen möglichen Maßregelvollzug – in dem unter bestimmten Umständen psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter untergebracht werden können – und die Verhandlungsfähigkeit entscheiden. Aus Sicht des Verteidigers sei dieser jedoch voreingenommen; eine umfangreiche Untersuchung des 49-Jährigen, der eigenen Angaben zufolge an Übelkeit, Schwindel und Ohnmachtsanfällen leidet, habe nicht stattgefunden. Behnke: "Eine zu rasche Verhandlungsführung würde für Schwierigkeiten sorgen."

Ganz und gar nicht kränklich präsentierte sich hingegen erneut der Gastronom Placido A., der Restaurants in Rottweil und Villingen-Schwenningen geführt hatte. Lächelnd und in die Kameras winkend kam er in den Gerichtssaal. Über seinen Verteidiger Tomislav Duzel ließ er zudem verkünden, dass er gegen die Nennung seines Namens und gegen ungepixelte Bilder von ihm nichts einzuwenden habe. (Anmerkung der Onlineredaktion: Wir werden dies dennoch tun.)

Verteidiger Duzel forderte dagegen gleich zu Beginn die Aussetzung der Hauptverhandlung. Die Datenschutzgrundverordnung würde der Einsicht der elektronischen Akten im Wege stehen, da sein Mandant der Speicherung der elektronischen Daten widersprochen habe. "Außerdem ist das Lesen der rund 30.000 Seiten am Bildschirm für den Verteidiger gesundheitsschädlich", behauptete Duzel. Er wolle deshalb Einsicht in die Originalakten; zudem würden die Ermittlungsakten der italieni-schen Justiz noch nicht vorliegen.

Nach einer Unterbrechung wurde die Aussetzung abgelehnt – der Verteidiger habe genug Zeit gehabt, die Akten in der Geschäftsstelle des Landgerichts einzusehen –, über das Beziehen der italienischen Akten würde man gesondert entscheiden, hieß es.

Das juristische Taktieren der Verteidigung macht derweil deutlich: Sowohl Richter als auch Staatsanwaltschaft müssen sich offenbar auf eine weiterhin langwierige Hauptverhandlung einstellen. Das hängt auch damit zusammen, dass die beiden Hauptangeklagten offenbar nicht dazu bereit sind, Kompromisse einzugehen.

Jedoch konnte am dritten Verhandlungstag das Schweigen zumindest teilweise gebrochen werden. So machte der 49-jährige Hauptangeklagte – wie zwei mutmaßliche Dealer – immerhin Angaben zur Person. Der Italiener hatte im Schwarzwald-Baar-Kreis Spielautomaten sowie Gaststätten vermietet. Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft schweigen alle Angeklagten bislang aber.

Die Männer im Alter von 26  bis 53 Jahren sollen laut Anklage über Jahre kiloweise Drogen gekauft, geschmuggelt und vor allem im Schwarzwald-Baar-Kreis weiterverkauft haben. Ihnen werden zudem Körperverletzung und illegaler Waffenbesitz sowie in einem Fall versuchter Mord in Hüfingen zur Last gelegt. Die Verhandlung wird erst kommende Woche fortgesetzt, weil bislang mit keinen weiteren Einlassungen der Männer zu rechnen ist.