Was ist bei einer Wahl erlaubt und was nicht? Wir beantworten ein paar Fragen zur Kommunalwahl 2019. (Symbolbild) Foto: dpa

Einige Probleme vor Kommunalwahl. Welche Rechte hat Wähler, welche Pflichten der Wahlausschuss?

Baden-Württemberg - Am 26. Mai sind Kommunalwahlen. Doch was, wenn sich in einen Stimmzettel Fehler einschleichen? Wie jüngst in Rottweil? Oder sich Kandidaten von außerhalb haben aufstellen lassen? Oder wenn tragischerweise einer der Kandidaten vor der Wahl stirbt? Wie nun in Alpirsbach?

Wie genau hat eine Stadtverwaltung mit solchen Fällen umzugehen? Was ist zulässig und was könnte Grund für eine Wahlanfechtung sein? Die Landeszentrale für politische Bildung (lpb) in Baden-Württemberg kennt die Antworten:

Wenn ein Kandidat kurz vor der Wahl stirbt, was passiert mit diesen Stimmen?

In einem solchen Fall ist der Zeitpunkt entscheidend. Sind die Stimmzettel noch nicht gedruckt, kann der Kandidat von der Liste gestrichen werden. Liegt der Zeitpunkt danach und die Stimmzettel können nicht mehr geändert werden, werden die Stimmen, die auf den Verstorbenen entfallen sind, der Wahlliste zugerechnet.

Kann jemand in einem anderen Ort gewählt werden, als er wohnt?

Ja! Der Kandidat muss in seiner Heimatstadt eine Wählbarkeitsbescheinigung einholen, welche er in der Kommune, in der er kandidieren möchte, einreichen muss. Ist der Kandidat ein Amtsträger, etwa der Bürgermeister, hat er automatisch das Wahlrecht der Stadt, in der er tätig ist, egal, wo er wohnt.

Sind Stimmzettel mit einem falschen Datum gültig?

Im Kommunalwahlgesetz (KomWG) findet sich dazu keine klare Aussage. Auf Nachfrage beim Landratsamt Rottweil wurde schwarzwaelder-bote.de jedoch mitgeteilt, dass im Stadtgebiet Rottweil alle Stimmzettel ausgetauscht werden. Die bisher eingesandten Wahlzettel verlieren trotzdem nicht ihre Gültigkeit -  das habe man "vorab so abgestimmt".

Wie kann ich meinen Stimmzettel korrigieren?

Die Stimmabgabe muss klar erkennbar sein. Ein einzelnes Kreuz durchzustreichen löscht zwar die Stimme, ändert aber nichts an der Gültigkeit des Stimmzettels. Handschriftliche Bemerkungen am Rand oder nicht erkennbare Zahlen lassen den Stimmzettel hingegen ungültig werden. Selbiges gilt, wenn ein Kreuz auf der Linie zwischen zwei Kandidaten gesetzt wird.

Darf ich kandidieren, wenn mein Ehepartner oder Sohn im Wahlausschuss sitzt oder Wahlhelfer ist?

Ob ein solcher Hinderungsgrund vorliegt, entscheidet der Gemeinderat in der ersten Sitzung nach der Wahl. Eine Kandidatur ist an sich also nicht ausgeschlossen, kann aber zur Wiederholung führen.

Ein Name wurde auf dem Stimmzettel falsch geschrieben - was nun?

Die Namen auf dem Stimmzettel sollten natürlich mit dem Namen im Personalausweis übereinstimmen. Sollte ein minimaler Fehler unterlaufen sein und der Name dennoch eindeutig zuordnungsbar sein, ist der Zettel trotzdem gültig. Wurde etwa ein ganzer Vorname vertauscht, muss der Stimmzettel erneut gedruckt werden. Ist dies bis zum Wahltermin nicht mehr möglich, muss dieser verschoben werden.

Wann und wie kann ich die Wahl anfechten?

Die Wahlanfechtung ist im Kommunalwahlgesetzt (KomWG) § 31 geregelt:

"Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden."

Damit ein Einspruch gültig ist, müssen sich dem Vorwurf jedoch mindestens ein Prozent der Wähler anschliessen.

Anfechtungsgründe gibt es viele. Dazu zählt etwa, wenn ein gewählter Kandidat schwere Straftaten begangen hat, ein Mitglied des Wahlausschusses außerordentlich befangen war oder ein Formfehler vorliegt. Die genauen Anfechtungsgründe sind ebenfalls im KomWG geregelt.

Welche Folgen hat eine Anfechtung der Kommunalwahl?

Soweit die Wahl für ungültig erklärt wird, hat bei Gemeinderatswahlen der Gemeinderat, bei der Wahl der Kreisräte der Kreistag, unverzüglich eine Wiederholungswahl anzuordnen. Ist die Wahl nur im Wahlkreis für ungültig erklärt worden, ist die Wiederholungswahl oder Neuwahl nur im betroffenen Wahlkreis durchzuführen.

Wurde nur das Wahlergebnis angefochten, und die Feststellung des Wahlergebnisses rechtskräftig aufgehoben, hat der jeweilige Wahlausschuss das Wahlergebnis entsprechend neu festzustellen.

Weitere Informationen unter www.kommunalwahl-bw.de