Der Betreuungsschlüssel in Kitas hat sich verbessert – ist aber laut Experten noch nicht überall gut genug Foto: dpa

Nach dem gesetzlichen Anrecht auf einen Krippenplatz haben die Kommunen die Kinderbetreuung massiv ausgebaut. Nun muss die Qualitätsverbesserung in den Mittelpunkt rücken, kommentiert Steffen Rometsch.

Stuttgart - Das Positive vorweg: Es bewegt sich was in den Krippen und Kindergärten. In nahezu allen Bundesländern haben sich die Betreuungsverhältnisse in den vergangenen zwei Jahren verbessert. Spitzenreiter beim Personalschlüssel ist Baden-Württemberg. Hier kümmert sich eine Erzieherin im Durchschnitt um 3,1 Kleinkinder oder um 7,7 Kindergartenkinder.

Doch die jüngste Bertelsmann-Studie zur Kinderbetreuung offenbart ein deutliches Ost-West-Gefälle. Die großen regionalen Unterschiede sind vor allem deshalb bedenklich, weil die Kinderbetreuung im Osten einer ziemlichen Massenverwahrung gleicht. In den östlichen Bundesländern muss eine Erzieherin sechs Kinder unter drei Jahren oder 12,4 ältere betreuen. Hinzu kommt, dass im Osten fast jedes zweite Kind unter drei Jahren fremdbetreut wird, im Westen nicht mal jedes vierte.

Doch das sind nur die Zahlen auf dem Papier: Neben der Arbeit mit den Kindern müssen die Fachkräfte rund ein Viertel ihrer Zeit für Elterngespräche, Dokumentation oder Fortbildung einplanen.

41 Prozent der jungen Erzieherinnen haben einen befristeten Arbeitsvertrag

Besonders gravierend ist der hohe Anteil an Erzieherinnen, deren Verträge zeitlich befristet sind. 41 Prozent der ausgebildeten Fachkräfte unter 25 Jahren haben ein befristetes Arbeitsverhältnis. Trotz lauten Klagens über hohen Fachkräftemangel reagieren viele Kitaträger mit Zeitverträgen auf schwankende Anmeldezahlen und finanzielle Zuschüsse. Das ist kontraproduktiv. Denn gerade für kleine Kinder sind Kontinuität und Verlässlichkeit wichtig, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.

Es ist an der Zeit, dass Bund, Länder und Kommunen nach dem quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze nun die Qualität in den Fokus rücken. Wenn Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig dafür die frei werdenden Mittel des Betreuungsgeldes einsetzen will, ist das zumindest ein erster Schritt.