Martinshorn, Blaulicht und die Aufschrift "Polizei" sind der Polizei vorbehalten. Foto: dpa

Ist es erlaubt, sein Auto wie ein Polizeifahrzeug aussehen zu lassen? Wir haben nachgefragt.

Immer mal wieder begegnen sie einem auf der Straße: Fahrzeuge, die Polizeiautos täuschend ähnlich sehen. Beispielsweise Kleinbusse in sattem Grün (als die Polizei noch in Grün unterwegs war) mit der Aufschrift "Bullizei". Und immer wieder habe ich mich gewundert: Darf man das eigentlich?

Als echter Klugscheißer musste ich hier natürlich nachhaken – und zwar bei Ralf Minet, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Karlsruhe, das auch für den Kreis Calw zuständig ist.

Tatsächlich ist die Antwort keineswegs so einfach, wie ich erwartet hätte. Denn: Martinshorn und Blaulicht sind zwar eindeutig verboten, ebenso wie reflektierende Streifen – immerhin sollen nur Einsatzfahrzeuge so viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Sein Auto blausilbern zu lackieren ist dagegen nicht pauschal untersagt; auch eine Aufschrift ist möglich – wenngleich der Begriff "Polizei" urheberrechtlich geschützt sei.
Dennoch nehme die Gestaltung einiger Autos mittlerweile "teils inakzeptable Formen an", erklärt mir Minet. Und: Generell sei es keinem anzuraten, einfach mal zu testen, wie weit man gehen könne. Schwierigkeiten seien nämlich in der Regel programmiert.

So kontrolliere die echte Polizei sämtliche Fahrzeuge, die einem Streifenwagen ähneln. Nach einer Bestandsaufnahme würden die Fälle dann der Staatsanwaltschaft vorgelegt – und sollte die der Ansicht sein, dass die Ähnlichkeit zu groß ist, droht eine Anzeige wegen Amtsanmaßung. Was mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldbuße geahndet wird.

Daher, liebe Leser: Lassen Sie den Einsatzfahrzeugen besser ihre Einmaligkeit. Nicht zuletzt, weil diese im Einsatz auch gebraucht wird, um die nötige Aufmerksamkeit und somit ein rasches Durchkommen zu ermöglichen.

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Unser heutiger Klugscheißer ist Ralf Klormann: