Die Kirchensteuer lässt sich auch nicht mit Tricks umgehen. Ein Kirchenmitglied muss zahlen. 

Mannheim/Stuttgart - Die Kirchensteuer lässt sich auch nicht mit Tricks umgehen. Ein früherer Freiburger Kirchenrechtsprofessor, der Kirchenmitglied bleiben, aber nicht mehr zahlen wollte, unterlag vor Gericht.

Eine Mitgliedschaft in der Katholischen Kirche ist in Deutschland an die Zahlung von Kirchensteuern gebunden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg urteilte am Dienstag, wer aus der Kirche austrete, könne kein aktives Mitglied der Religionsgemeinschaft mehr bleiben. Die Kammer gab damit der Berufung des Erzbistums Freiburg gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg statt.

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, begrüßte das Urteil. "Mit dieser Entscheidung hat das Gericht die Sichtweise der Katholischen Kirche in Deutschland anerkannt", sagte Glück. Es könne keinen modifizierten Kirchaustritt geben, da dies zu Rechtsunsicherheiten führen würde. Die kirchenrechtliche Pflicht zur finanziellen Unterstützung ist laut ZdK-Präsident an die Mitgliedschaft in der Kirche geknüpft.

Kläger kann noch Beschwerde einlegen

Der emeritierte Professor für Kirchenrecht, Hartmut Zapp, hatte 2007 seinen Austritt auf die Kirche als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" beschränkt, um die Abgabe nicht mehr zahlen zu müssen. Ein reiner Kirchensteuer-Austritt ist laut VGH aber nicht möglich: Die Kirche hat nach staatlichem Recht den Status einer Körperschaft und kann Kirchensteuern erheben.

Das Gericht ließ in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil eine Revision nicht zu. Dagegen kann der Kläger allerdings noch Beschwerde einlegen.

Der Bonner katholische Kirchenrechtler Norbert Lüdecke erklärte, ihn habe das Urteil überrascht. Zapps Position decke sich mit der bisherigen Rechtsprechung. Lüdecke sieht in dem Fall keine Gefährdung der Kirchensteuer. "Die Bischöfe haben diesen Eindruck, weil sie befürchten, das Damoklesschwert einer Exkommunikation hinge dadurch nicht mehr in der Weise über den Gläubigen, wie sie es gerne hätten."