Der Prozess fand im Schwurgerichtssaal des Tübinger Landgerichts statt. Foto: Baum

Vier Jahre Haft kommen auf einen Mann aus Rottenburg zu, der sich für den sexuellen Missbrauch an seiner damals circa vierjährigen Tochter und des Besitzes von Kinderpornografie vor dem Tübinger Landgericht verantworten musste.

Tübingen/Rottenburg - Der vorsitzende Richter am Landgericht, Armin Ernst, sah es gemeinsam mit den Beisitzern und Schöffen als erwiesen an, dass der 35-Jährige seine Tochter sexuell ausbeutete, um unter anderem von ihr Bilder zu machen, die er anderen Männern im Darknet zur Verfügung gestellt hatte. Zudem hatte er das unbekleidete Mädchen fotografiert, um diese Fotos auch anderen Männern zur Verfügung zu stellen.

Der Angeklagte sammelte zudem auch mehreren Smartphones, Laptops, Tablets, Rechnern und anderen Speichermedien zahllose kinderpornografische und jugendpornografische Fotos und Videos an, "um sich an ihnen aufzugeilen und sexuell zu erregen", wie es Richter Armin Ernst formulierte.

Videos und Fotos in Chats getauscht

Bis Dezember 2020 tauschte er diese Filme und Fotos auch mit anderen Leuten in Chats aus – die Kriminalpolizei stellte bei dem Täter aus Rottenburg 15.000 kinderpornografische Bilder und 8000 kinderpornografische Videos sicher. Eine junge Kripo-Beamtin hatte die Aufgabe, das gesamte Material zu sichten – ihr gebühre der Dank der 3. Großen Jugendkammer des Landgerichts, wie Richter Ernst betonte. Diese schwere Aufgabe sei auch und gerade am Anfang des Berufes sicherlich sehr belastend. Nur so sei es gelungen, dem Täter gruseligste Taten nachzuweisen, die er fast alle gestand, was ihm beim Urteil zu seinen Gunsten angerechnet wurde.

Anzeigen kommen aus den USA

Auf die Schliche kam man dem 35-Jährigen durch einen Hinweis der US-Organisation NCMEC, dem "National Center for Missing and Exploited Children", (Nationale Behörde für vermisste und ausgebeutete Kinder). Das NCMEC erstattete zwei Anzeigen an das Bundeskriminalamt und an das Landeskriminalamt. Zudem gestattete eine Internetfirma der Polizei, die Cloud des Sexualstraftäters auszuwerten – in dieser hatte er einige tausend Bilder und Videos mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gespeichert.

Ob er diese Megacloud mit anderen Internet-Usern geteilt hatte, ließ sich nicht mehr nachvollziehen – die Chatinhalte waren vom Täter teilweise gelöscht worden. Dass er aber Fotos seiner kleinen Tochter gemacht und an andere verschenkt, getauscht oder verkauft hatte, sah das Gericht als erwiesen an. "Das müssen sie ihrer kleinen Tochter später einmal erklären, wenn sie dies alles kapieren kann", betonte der Richter.

Kind lebt in Wohngruppe

Momentan lebt das heute fünfjährige Kind in einer Wohngruppe und macht stetig Fortschritte in seiner Entwicklung. Richter Ernst betonte, dass es Gott sei Dank gelungen sei, das junge Mädel in einem geschützten Bereich unterzubringen, wo es gut versorgt wird und es adäquat betreut und vor den sexuellen Übergriffen des Vaters zu schützen. Mit dem Jugendamt und dem Landratsamt sei alles "sehr gut gelaufen", so Ernst.

Therapie ist geplant

Strafbar gemacht habe sich der Täter aber auch durch den Besitz und das Verbreiten der kinder- und jugendpornografischen Bilder und Videos, hinter denen "zigtausendfaches Leid der sexuell ausgebeuteten und misshandelten Kinder" stehe. Manche der Bilder und Videos zeigen Säuglinge und Kleinkinder. Viele der Fotos und Videos seien im asiatischen Raum entstanden. "Kinder von Müttern, die ihre Kinder nicht so gut behüten können wie hierzulande." Es sei unglaublich, mit welchem Aktionismus der Täter das Sammeln der Bild- und Videodateien betrieben habe – auch nach der Hausdurchsuchung. Bereits am folgenden Tag habe er sich wieder ein Smartphone zugelegt und es mit Kinderpornokram zugemüllt. "Das wird ihnen erschwerend zur Last gelegt", konstatierte Richter Armin Ernst.

Die Betrachtung der Fotos und Videos sei "beinahe unerträglich", sagte Ernst – den polizeilichen "Warnschuss" habe der Täter allerdings nicht gehört. Fotos, Videos und auch die Chats wurden ausgewertet – zusammen mit dem sexuellen Missbrauch seiner damals circa vierjährigen Tochter ergebe sich ein Strafmaß von vier Jahren. Diese Zeit müsse er für eine Sozialtherapie in Offenburg oder auf dem Hohenasperg nutzen. Nur seien dort die Plätze begrenzt. In Offenburg gebe es rund 30 solcher Therapieplätze in der dortigen Justizvollzugsanstalt, in der Sozialtherapeutischen Anstalt auf dem Hohenasperg sei es ähnlich.