Das Urteil ist gesprochen: Der 29-jährige Angeklagte muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Foto: Symbol: Deck

Angeklagter aus Armenien wird nach Verbüßung der Haftstrafe vermutlich abgeschoben

Im Prozess um eine besonders schwere Vergewaltigung in Kehl ist vor dem Landgericht Offenburg das Urteil gesprochen worden. Ein 29-jähriger Mann aus Armenien wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Kehl/Offenburg. Der Verurteilte habe gemeinsam mit einem Landsmann im Juni 2016 die Geschäftsführerin eines Spielcasinos in Kehl zu sexuellen Handlungen genötigt und auch vergewaltigt. Die Tat soll sich im Anschluss an eine private Feier, bei der sehr viel Alkohol konsumiert worden war, ereignet haben.

Der Urteilsbegründung zufolge sollen die beiden Männer mit ihrem Opfer unter einem Vorwand auf das umzäunte Gelände eines Unternehmens in Kehl gefahren sein. In dessen Bürocontainer sei die Frau von beiden vergewaltigt worden. Anschließend sei man zu dritt zurück in die Privatwohnung einer gemeinsamen Bekannten in Kehl gefahren. Von dort aus alarmierte die Geschädigte die Polizei.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe bis zum Schluss, überzeugte das Gericht mit seinen stets nachgereichten Ausführungen aber nicht. So folgte ihm der Richter nicht darin, dass die aus Litauen stammende Ex-Frau eines Kehler Geschäftsmanns sich ihm bereits in der Wohnung mehrfach sexuell genähert habe. Nicht überzeugen konnte er auch mit seiner Behauptung, dass es im Bürocontainer lediglich zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr mit dem anderen Mann gekommen sei, während er selbst draußen gewartet habe. Die Kammer hielt diese Einlassungen für Schutzbehauptungen.

Der Haupttäter konnte nicht ermittelt werden

Der zweite Mann, der bei der Vergewaltigung als Haupttäter zu betrachten sei, wurde bis zum Abschluss des Verfahrens nicht ermittelt. Der Mann armenischer Herkunft, den alle Beteiligten nur als "Hotcha" oder auch "Hatchik" gekannt haben wollen, konnte von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht identifiziert werden. Der Beweisaufnahme zufolge handelt es sich um einen im Straßburger Stadtteil Cronenbourg lebenden Armenier, dessen Sohn dort bis vor drei Jahren die internationale Schule besucht hat – gemeinsam mit dem Sohn eines der Zeugen. Den Familiennamen des Mannes wollte aber keiner der gehörten Zeugen kennen.

Der nun Verurteilte selbst stammt ebenfalls aus Armenien und ist 2010 über Paris und Lyon nach Straßburg gekommen. Sein in Frankreich gestellter Asylantrag wurde abgelehnt. Anschließend reiste der Mann nach Deutschland ein und stellte in Karlsruhe einen erneuten Antrag auf Asyl. Obwohl er die meiste Zeit in Kehl verbracht haben soll, war er zuletzt in einer Sammelunterkunft in Mainz gemeldet. Seit nunmehr acht Monaten sitzt der an ADHS Erkrankte bereits in Untersuchungshaft. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe wird er vermutlich in sein Heimatland abgeschoben.

Wie Rechtsanwalt Joachim Lederer aus Kehl, der Pflichtverteidiger des verurteilten Mannes, auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, ist das Gericht zwar in den wesentlichen Punkten seinen Ausführungen im Schlussplädoyer gefolgt, machte sich dann aber doch die Auffassung der Staatsanwältin zu eigen. Diese hatte allerdings eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten beantragt. "Das Urteil wird akzeptiert", sagte Lederle. Revision werde nicht eingelegt.