Symbolbild. Foto: tip

Anklage gegen 57-Jährigen. Staatsanwaltschaft wirft ihm gefährliche Körperverletzung vor.

Kehl - Nach einer Tränengasattacke in einem Supermarkt in Kehl ist gegen einen 57-Jährigen Anklage erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann gefährliche Körperverletzung vor.

Er soll am 8. September so viel Tränengas versprüht zu haben, dass sieben Kunden wegen Atemwegsreizungen behandelt werden mussten. Warum der von einem anderen Mann begleitete Franzose dies tat, ist unklar.

Er war nach der Attacke noch kurze Zeit im Laden geblieben und hatte das Geschehen beobachtet.

Der Verdächtige war von einer Angestellten knapp einen Monat später wiedererkannt worden, als er dort einkaufen wollte. Er wurde am 6. Oktober festgenommen. Ihm droht laut Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe. Die Behörde rechnet mit einem »zeitnahen« Prozess. Dem Begleiter des 57-Jährigen konnte keine Beteiligung nachgewiesen werden.