Frührentner soll im Juni mit 2,6 Promille im Blut fünf Mädchen vor einer Schule in Kehl belästigt haben.

Kehl - Hatte sich ein 59-Jähriger am frühen Abend des 6. Juni dieses Jahres vor der Hebel-Schule in Kehl vor fünf Mädchen im Alter von 14 und 15 Jahren entblößt und eine von ihnen aufgefordert, mit zu ihm nach Hause zu kommen? Um das zu klären, war der Mann vor das Amtsgericht Kehl geladen worden.

Staatsanwältin Stephanie Hamdan warf dem Frührentner genau das in ihrer Anklageschrift vor. Strafrechtlich formuliert heißt das "exhibitionistische Handlungen" sowie "versuchte Nötigung". Denn: Der Mann soll die Mädchen zudem aufgefordert haben, sich mit ihm fotografieren zu lassen. Die damals alarmierte Polizei nahm den 59-Jährigen noch vor Ort fest und maß 2,6 Promille Alkohol im Blut des Mannes.

Der Vorsitzende Richter Stefan Heise machte dem Angeklagten deutlich, wie er die Angelegenheit aus der Welt schaffen wollte: Bei Verhandlungen wie dieser, in der Kinder oder Jugendliche betroffen seien, versuche er zu vermeiden, dass die Minderjährigen vor Gericht erscheinen müssten. "Es wäre sicher sehr belastend für die Mädchen, müsste ich sie dazu vernehmen." Die Brücke, die der Richter dem Angeklagten baute lautete wie folgt:

Der 59-Jährige räumt ein, die Minderjährigen "blöd angemacht" zu haben

Er solle einen Strafbefehl von 1400 Euro akzeptieren und die Summe bezahlen, dann wäre der Fall ohne Beweisaufnahme erledigt. Sollte der Frührentner das ablehnen, werde der Richter für ihn bei einem neu anberaumten Termin einen Pflichtverteidiger bestellen, die Mädchen vernehmen und einen Sachverständigen laden. Richter Heise erklärte dem Angeklagten, dass bei einer Gerichtsverhandlung mitunter eine höhere Strafe herauskommen könnte.

Doch der 59-Jährige schien davon nicht beeindruckt: Den Strafbefehl wolle er nicht annehmen, "das wäre ja ein Schuldeingeständnis". Dass er sich entblößt habe, bestritt der Mann. "Blöd angemacht, ja", das könne sein, räumte er ein. Dass er die Mädchen "heiße Schnecken" genannt habe, "das mag sein". Dass er ein Mädchen mit nach Hause nehmen wollte, stritt er jedoch ab: "Nein", sagte er zu diesem Vorwurf. Stattdessen beschwerte er sich beim Richter, dass er an jenem Tag im Juni von der Polizei "wie ein Schwerverbrecher" in Handschellen abgeführt worden sei. Richter Heise setzte das Verfahren aus. Für den Vorfall am 6. Juni wird der Mann nun ein zweites Mal vor dem Amtsgericht Kehl erscheinen müssen. Dann in einer regulären Gerichtsverhandlung.