Proteste der Bürgerinitiative gegen die Nutzung der Geothermie gab es schon im vergangenen Jahr vor der Messe in Offenburg. Foto: Archiv: Baublies

Juristisches Vorgehen der Stadt Kehl wurde vom Verwaltungsgericht Freiburg für unzulässig erklärt.

Kehl/Neuried - Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage der Stadt Kehl gegen Probebohrungen für eine Geothermie-Anlage auf der Gemarkung Neuried als unzulässig abgewiesen. Die Firma Daldrup will das Kraftwerksprojekt zügig weiterentwickeln.

Die Firma Geysir Europe plant in der Gemarkung Neuried die Errichtung eines Geothermiekraftwerks. Das Regierungspräsidium in Freiburg hatte den Plan der Firma für Probebohrungen 2013 bergrechtlich zugelassen. Die Zulassung war befristet bis Ende 2014. Die Stadt Kehl hatte dagegen geklagt und auf die Gefahren für die gemeindliche Infrastruktur und für im Gemeindeeigentum stehende Grundstücke hingewiesen.

Das Land trat der Klage mit der Begründung entgegen, dass die Zulassungsentscheidung bereits abgelaufen sei und dass über ihre Verlängerung erst nach der Umweltverträglichkeits-Vorprüfung entschieden werde.

Das Gericht führt zur Begründung seiner Entscheidung aus, dass für die auf Aufhebung des Bescheids von 2013 gerichtete Klage kein Rechtsschutzinteresse (mehr) vorliege, da die Zulassung des Hauptbetriebsplans nur bis Ende 2014 gültig gewesen sei. Es könne offen bleiben, ob die Stadt Kehl – etwa im Hinblick auf die von ihr befürchteten Schäden oder im Hinblick auf eine mögliche Verletzung der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung – überhaupt klagebefugt sei.

Die Stadt Kehl könne auch nicht die gerichtliche Feststellung verlangen, dass die 2013 erfolgte Zulassung nicht verlängert werden dürfe. Es es sei für sie ohne Weiteres zumutbar, das Ergebnis des Verwaltungsverfahrens abzuwarten.

Schließlich sei auch nicht festzustellen, dass die Zulassungsentscheidung von 2013 rechtswidrig gewesen sei.

Das Urteil ist nach Auskunft des Gerichts noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb eines Monats einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen.

Die Firma Daldrup, die zu 75 Prozent an der Firma Geysir beteiligt ist, kommentiert das Urteil mit dem Hinweis, dass sie das Kraftwerksprojekt nun zügig weiterentwickeln werde.

Planungen sollen nun weitergeführt werden

Der Vorstandvorsitzende Josef Daldrup sagte zum Urteil: "Wir sehen uns in unserer bergrechtlichen Rechtsauffassung bestätigt. Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung deutlich gemacht, dass ein berechtigtes Interesse der Stadt Kehl an einer Versagung der Zulassung des Betriebsplans nicht erkennbar ist."

Und er fügt hinzu: "Die Motive der Stadt Kehl zu dieser Klage bleiben unklar. Insbesondere, weil die Stadt Kehl gegen das Geothermieprojekt der Nachbarstadt Straßburg keine Vorbehalte oder Anfechtungen erhoben hat." Das Geothermieprojekt der Geysir Europe liege in der Gemeinde Neuried und außerhalb der Grenzen der Kehler Gemarkung. Im Zuge des laufenden Antrags zur Verlängerung der Genehmigung werde das Ergebnis der Umweltverträglichkeits-Vorprüfung berücksichtigt. Dieses soll nach Angaben des Regierungspräsidiums bald vorliegen.

Die Stadt Kehl teilte unterdessen mit, dass sie prüfen werde, ob es sinnvoll sei, gegen das Urteil vorzugehen, oder ob nicht besser, was die Urteilsbegründung nahelege, die Entscheidung des Bergamts abgewartet werde: "Das Gericht führt aus, dass derzeit offen sei, ob die Firma Geysir Europe das Projekt überhaupt weiterbetreiben wolle."

Außerdem sei bei Ablauf der Genehmigung der Antrag der Firma auf die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis noch nicht einmal bei der Behörde eingereicht gewesen.

"Das Regierungspräsidium bleibt dabei, dass der Genehmigungsbescheid von 2013 wegen der nicht durchgeführten Umweltverträglichkeits-Vorprüfung rechtswidrig sei", teilt die Stadt Kehl mit.

Info: Geothermie

Geothermie-Kraftwerke nutzen die in der Erde gespeicherte Wärme zur Erzeugung von Energie. Die Erdwärme ist eine langfristig nutzbare Energiequelle. Auswirkungen auf die Erdkruste bei umfangreichem Wärmeabbau sind jedoch noch unklar. Das erste geothermische Kraftwerk in Deutschland ist 2004 in Mecklenburg-Vorpommern in Betrieb genommen worden. Aus einer Tiefe von 2250 Metern wird dort etwa 97 Grad heißes Wasser gefördert und zur Strom- und Wärmeversorgung genutzt. Die Inbetriebnahme stellt einen wichtigen Schritt in der Entwicklung der geothermischen Stromerzeugung in Deutschland dar. Viele Kraftwerke sind im Bau oder in der Planung, einige davon auch am Oberrhein.