Ein Traumurlaub kann schnell ein Horrotripp werden, wenn bei der Buchung etwas schief gegangen ist. Foto: Tignel Foto: Schwarzwälder-Bote

Kehler Experten geben Tipps für einen stressfreien Urlaub / Onlinebuchung immer sicherer

Ortenau (red/sad). Kann man bedenkenlos die schönsten Wochen des Jahres auf jedem Online-Reiseportal buchen? Nach einer Studie der Europäischen Kommission funktionieren 62 Prozent von 552 untersuchten Reiseportalen in Europa, die Flugtickets und Hotelübernachtungen anbieten, gemäß dem europäischen Verbraucherrecht. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland in Kehl hat zehn Tipps zusammengestellt, damit der Urlaub nicht zum Albtraum wird.

Das Online-Reiseportal sollte sorgfältig ausgewählt werden. Verbraucher können sich laut den Kehler Experten auf die Kommentare anderer Nutzer nicht immer verlassen, da viele Beurteilungen von Kommunikationsagenturen eingepflegt würden. Gut sei es laut den Verbraucherschützern auch bei Online-Angeboten die Preise mit denen in Reisebüros oder direkt auf den Internetseiten der Fluggesellschaften zu vergleichen.

Vor der Bestätigung der Reservierung sollten die Kunden noch mal nachdenken, ob alles passt und stimmt. Denn anders als bei anderen Online-Einkäufen gibt es nach der Buchung kein Widerrufsrecht. Das gibt es nur, wenn mit der Option "erstattungsfähig/umtauschbar" gebucht wurde.

Auch die korrekte Schreibweise von Namen und ob das Reise- und Rückreisedatum korrekt angegeben sind, muss unbedingt überprüft werden. Eine spätere Änderung dieser Informationen kann laut den Verbraucherschützern teuer werden. Sicherheitshalber sollte ein Screenshot des Reservierungsbildschirms gemacht werden.

Reisende sollten sich bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen, welche Reisedokumente erforderlich sind. Diese Infos gibt es auch beim Auswärtigen Amt.

Manche Urlauber seien, so die Experten des EVZ, bereits über eine andere, bestehende Versicherung in Sachen Reisen geschützt und bräuchten keine extra Versicherung. Daher sei darauf zu achten, dass alle Haken an solchen Angeboten überprüft und gegebenenfalls abgeklickt werden. Sollte jemand über seinen Reiseveranstalter eine Versicherung abschließen, weisen die Kehler darauf hin, dass Bedingungen aufmerksam durchzulesen sind, denn oft greifen Reiserücktrittsversicherungen nur bei Krankheit, Trauerfällen oder ähnlichen Ereignissen.

Schon im Vorfeld ist es nützlich zu wissen, wie groß und wie schwer die Koffer sein dürfen und wie viele Gepäckstücke erlaubt sind. Es müsse auch überlegt werden, was überhaupt in den Koffer darf oder sollte. Denn: Oft schließen Fluggesellschaften die Haftung aus, wenn im Gepäck Dinge wie zerbrechliche, wertvolle oder unersetzliche Gegenstände transportiert werden. Diese Dinge könne im Handgepäck oder gegen Aufpreis gesondert transportiert werden.

Zu achten sei auch auf eventuelle Zusatzgebühren bei Kreditkartenzahlung. In einigen Ländern ist es verboten, zusätzliche Gebühren für bestimmte Zahlungsmittel zu erheben. In Deutschland muss dem Verbraucher immer mindestens eine gängige, gebührenfreie Zahlungsart angeboten werden.

Reisende mit speziellen Bedürfnissen, etwa Menschen mit Behinderung, Schwangere, Eltern mit Babys, sollten sich frühzeitig an die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter wenden, damit eine angemessene Betreuung sichergestellt ist.

Wenn nicht sofort eine Buchungsbestätigung im E-Mail-Eingang landet, ist das kein schlechtes Zeichen, beruhigen die Verbraucherschützer. Oft würden diese erst nach ein paar Tagen verschickt. Im Zweifelsfall können sich Urlauber an ihre Buchungsplattform wenden und nachfragen. Sinnvoll sei es, eine Kopie der Buchungsbestätigung mitzunehmen.

Und: Sollte doch mal etwas schief gehen, steht as EVZ in Kehl beratend zur Seite.