Vor dem Landgericht muss sich nach einem ersten Urteil nun ein weiterer Mann wegen einer mutmaßlich gemeinsam begangenen Vergewaltigung verantworten. Foto: Archiv: Achnitz

51-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten / Mittäter bereits verurteilt

Kehl/Offenburg. Ein Angeklagter ist bereits verurteilt, der zweite muss sich seit Dienstag ebenfalls vor dem Landgericht Offenburg verantworten. Angeklagt ist ein 51-jähriger, in Frankreich lebende Mann, der Anfang Juni 2016 in Kehl gemeinsam mit einem Bekannten eine Frau vergewaltigt haben soll.

Gleich zu Beginn der Verhandlung bestritt der Angeklagte den Vorwurf, die Geschädigte, die von ihrer Anwältin als Nebenklägerin vertreten wird, zu Oral- und Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Dies sei völlig einvernehmlich geschehen, brachte er vor. Sein Kumpan war für die mutmaßlich gemeinsam begangene Vergewaltigung vom Landgericht rechtskräftig schon im Januar zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Der Vorwurf: Während einer Feier in einer Privatwohnung in Kehl seien die beiden Männer mit der Geschädigten losgefahren, um Alkohol-Nachschub zu kaufen. Stattdessen hätten sie die Frau aber zu einem Container gefahren und dort missbraucht. Die Geschädigte – so wurde es im Urteil gegen den bereits in Haft sitzenden Mann festgehalten – habe nur aus Angst vor Gewalt und wegen der ihr ausweglos erscheinenden Situation keinen Widerstand geleistet.

Dagegen sagte der 51-Jährige nun aus, die betrunkene Frau habe ihn, im Container angekommen, zum Geschlechtsverkehr aufgefordert, während sein Bekannter draußen gewartet habe. Dieser habe später ebenfalls im Container mit ihr geschlafen. Mehr wollte der Angeklagte, der seit März in Untersuchungshaft sitzt, nicht mehr wissen. Dass sein Bekannter – "kein Freund" – später verhaftet worden sei, habe er nicht erfahren, weil er zu dieser Zeit für drei Monate zu einer Beerdigung nach Armenien gereist sei. Dann sei er krank gewesen und habe ebenfalls nichts mitbekommen.

Schon die Klärung seines Lebenslaufs gestaltet sich vor Gericht trotz Dolmetscher recht schwierig. In Armenien geboren, hatte sich der heute 51-Jährige nach Schule und Militärzeit zum Buchhalter ausbilden lassen und als solcher auch einige Jahre gearbeitet. Später soll er als Minenräumer im Irak für die US-Streitkräfte tätig gewesen sein. Schließlich landete er mit seiner Familie in Straßburg. Dort hielt er sich legal auf, wegen Arbeitslosigkeit und einer chronischen Krankheit wurde ihm eine Rente zugesprochen. Seit 24 Jahren ist der Vater zweier Kinder verheiratet. Seine noch arbeitende Frau wisse, dass er "so etwas niemals machen" würde, teilte der Angeklagte angesichts der Vorwürfe mit. Bei der Befragung sagte er aus, keine Ahnung zu haben, warum ihn die Geschädigte wegen Vergewaltigung angezeigt habe. Sie habe vor und nach dem "Vorkommnis" mehrfach Geld von ihm verlangt, "für schöne Stunden", vielleicht sei sie deshalb rachsüchtig gewesen.

Am Nachmittag sagte dann die Geschädigte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Ihre Anwältin hatte vorab beantragt, sie nicht direkt zu konfrontieren. Die Frau sei noch immer in psychotherapeutischer Behandlung. Atteste bestätigen, dass ihr die Anwesenheit des Angeklagten im selben Raum unbedingt erspart bleiben müsse.

Am Freitag, 7. Juli, soll das Urteil gesprochen werden.