Beide Fälle müssen jetzt von einer anderen Kammer des Landgerichts im Punkt der Sicherheitsverwahrung neu entschieden werden.(Symbolfoto) Foto: dpa

Rechtsfehler begangen. Landgericht muss erneut über Sicherheitsverwahrung entscheiden.

Karlsruhe - Es ist ein großer Erfolg für die Freiburger Ermittlungsbehörden: Zwei der Urteile im Staufener Missbrauchsfall vom vergangenen Jahr sind offenbar fehlerhaft gewesen und müssen nun vom Landgericht Freiburg nochmals überprüft werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Urteile gegen den pädophilen Soldaten Knut S. (51) und gegen den spanischen Pädophilen Javier G.-D. (34) aufgehoben.

Beide Männer waren im vergangenen Mai beziehungsweise August vor dem Freiburger Landgericht gestanden, weil sie in zahlreichen Fällen den mittlerweile zehn Jahre alten Sohn einer Frau aus Staufen vergewaltigt und missbraucht hatten. Die 49-Jährige hatte das Kind zusammen mit ihrem 38-jährigen Lebensgefährten über Jahre hinweg sexuell misshandelt und für Geld- und Sachleistungen im Darknet zur Vergewaltigung angeboten. Die Mutter und der Lebensgefährte wurden neben mehreren weiteren Tätern mittlerweile alle rechtskräftig verurteilt.

Bei dem Soldaten und dem Spanier hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, weil die Urteile aus ihrer Sicht zu milde ausfielen. Die Nebenklage war der Revision beigetreten: Knut S. kam seinerzeit als Ersttäter mit acht Jahren Haft ohne anschließende Sicherungsverwahrung davon. Javier G.-D. bekam zehn Jahre ohne Sicherungsverwahrung aufgebrummt. Der BGH ist nun der Revision gefolgt: Das Gericht muss in beiden Fällen nochmals prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung der beiden Vergewaltiger nicht doch gegeben sind. Die Urteilsbegründungen seien diesbezüglich fehlerhaft gewesen. Im Fall von Knut S. muss auch das Strafmaß in seiner Höhe neu verhandelt werden, da das Gericht strafmildernde Details nicht ausreichend berücksichtigte, so der BGH.

Das könne unter Umständen und je nach Begründung des BGH eine Neuauflage der Verfahren mitsamt Beweisaufnahme bedeuten, so ein Sprecher des Gerichts. Beide Männer bleiben im Gefängnis. Nebenklagevertreterin Katja Ravat, die in dem Verfahren die Interessen des Opfers vertritt, begrüßte den BGH-Entscheid am Donnerstag: Das Landgericht habe aus ihrer Sicht bei seinen Urteilen nur ungenügend überprüft, in welchem Maß bei den beiden Männern eine "Hangtäterschaft" und somit eine bleibende Gefahr für weitere Delikte bestehe.