In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal ist erneut ein Häftling zu Tode gekommen. Foto: dpa

Laut der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ist es in der JVA Bruchsal erneut zu einem Todesfall gekommen. Ein 52 Jahre alter Gefangener ist am Donnerstag im Flur der Krankenabteilung gestorben. Wohl an einem Herzinfarkt.

Bruchsal - Der am Donnerstag im Bruchsaler Gefängnis gestorbene Häftling hat sehr wahrscheinlich einen Herzinfarkt erlitten. Das gehe aus dem vorläufigen Obduktionsergebnis hervor, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe am Freitag mit. Wahrscheinlich sei der Mann nach dem Infarkt gestürzt. Dabei habe er sich dann wohl einen mehrfachen Schädelbruch zugezogen. Ein genaueres Gutachten steht noch aus. Ob der Häftling rechtzeitig medizinisch versorgt worden sei, werde noch geprüft. Konkrete Anhaltspunkte für Versäumnisse gebe es aber nicht.

Für die JVA Bruchsal und Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) dürfte die Sache trotzdem unangenehm sein, weil es sich bereits um den zweiten Todesfall in Bruchsal binnen weniger Monate handelt. Im August war ein Häftling in Einzelhaft gestorben, in der er wegen seiner Aggressivität seit längerem saß. Stickelberger war erst zehn Tage nach dem Tod des Gefangenen informiert worden. Ein Gutachten ergab, dass der Häftling verhungert ist. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den vorläufig suspendierten Anstaltsleiter und eine Ärztin.

In dem Fall von Donnerstagabend starb ein 52 Jahre alter Gefangener im Flur der Krankenabteilung, in der er sich wegen Schmerzen in der Brust aufhielt. Er war mit einer stark blutenden Wunde am Hinterkopf am unteren Ende einer Treppe gefunden worden. Der Mann hatte in Bruchsal mehrere Ersatzfreiheitsstrafen verbüßt, das heißt, er saß eine Freiheitsstrafe ab anstatt Geldstrafen zu zahlen. Der CDU-Justizexperte Bernhard Lasotta bekräftigte am Freitag seine Forderung nach einer vollständigen Aufklärung des Falls. Seine Fraktion hat von der Landesregierung Auskunft über die medizinische und psychiatrische Versorgung in den Gefängnissen verlangt.