Das Cannabis-Gesetz sorgt dafür, dass etliche Fälle überprüft werden müssen. (Symbolfoto) Foto: wollertz - stock.adobe.com

Die Cannabis-Legalisierung sorgt für einen riesigen Aufwand bei der ohnehin bis zum Anschlag belasteten Staatsanwaltschaft in Rottweil.

Bei der Staatsanwaltschaft Rottweil ist im Jahr 2023 ein erheblicher Anstieg von Ermittlungsverfahren zu verzeichnen. Dabei sind im Bereich der Staatsanwälte nur 67 Prozent der vorgesehenen Stellen besetzt.

Die Staatsanwaltschaft Rottweil hatte im vergangenen Jahr insgesamt 27 710 neue Ermittlungsverfahren zu bearbeiten. Das sind 2584 Verfahren mehr (10,3 Prozent) als im Jahr 2022.

Gesetz soll auch Altfälle erfassen

Eine erhebliche Mehrbelastung ist derzeit durch die anstehende Umsetzung des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis, das zum 1. April in Kraft treten soll, gegeben. Das Gesetz soll auch Altfälle erfassen, in denen rechtskräftig Strafen verhängt wurden, sofern diese noch nicht vollständig vollstreckt sind.

Bei der Staatsanwaltschaft Rottweil handelt es sich dabei um insgesamt rund 400 Verfahren, die überprüft werden müssen und in denen – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – eine Antragstellung zur Festsetzung neuer Strafen bei dem zuständigen Gericht erfolgen muss.

Den Schwerpunkt der Arbeit der Staatsanwaltschaft bilden grundsätzlich die Verfahren gegen namentlich bekannte Tatverdächtige. Ein erheblicher Anstieg von 9373 Verfahren auf nunmehr 9864 Verfahren ist 2023 auch bei den Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter zu verzeichnen. Bei Ordnungswidrigkeitsverfahren ist dagegen ein leichter Rückgang festzustellen.

Mehr als ein Drittel der Verfahren wurde eingestellt

In 3654 Fällen erfolgte eine Anklageerhebung bei den Gerichten, wobei in 2479 dieser Fälle jeweils der Erlass eines Strafbefehls beantragt wurde.

Gegen 25 Personen (2022: 17 Personen) erfolgte die Anklageerhebung zu den Jugend- und Strafkammern des Landgerichts Rottweil, zusätzlich wurde in fünf Fällen ein Antrag auf Unterbringung im sogenannten Sicherungsverwahrung bei dem Landgericht Rottweil gestellt. Vor den Schöffengerichten der Amtsgerichte wurde in 214 Fällen (2022: 207 Fälle) Anklage erhoben.

In 10 642 Ermittlungsverfahren wurde das Verfahren eingestellt, davon in 5922 Verfahren (Vorjahr: 5112 Verfahren), da eine Straftat nicht festgestellt beziehungsweise nicht nachgewiesen werden konnte. 1073 Verfahren wurden nach Einstellung hinsichtlich einer möglichen Straftat zur Verfolgung hinsichtlich einer Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben.

41 Mal Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Von den bei den Gerichten erhobenen Anklagen wurde in insgesamt 197 Fällen eine Freiheitsstrafe verhängt, davon in 41 Fällen eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. In 2200 Fällen erfolgte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe.

Die Verurteilungen zu Freiheitsstrafen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht rückgängig. 2022 wurden insgesamt 219 Freiheitsstrafen und 2183 Geldstrafen verhängt.

Die Staatsanwaltschaft Rottweil war zum Ende des Jahres 2023 mit 23 Staatsanwälten besetzt, davon arbeiteten sieben Staatsanwältinnen in Teilzeit. Infolge des Verfahrensanstiegs betrug der Personaldeckungsgrad nur noch 67 Prozent. Bei den Staatsanwaltschaften in Württemberg betrug der Durchschnitt der Personalbesetzung im Bereich des höheren Dienstes 81 Prozent.