Prozess: Obwohl die Polizei seine Pflanzen beschlagnahmte, baute ein Junginger immer wieder Cannabis an

Er baute sechs Cannabispflanzen zu Hause an und wurde im März 2015 von der Polizei erwischt – doch ein Junginger lernte zunächst nicht aus seinem Fehler.

Jungingen. Nicht weniger als 21 Pflanzen fand die Polizei am 26. Mai 2015 und noch einmal sieben Pflanzen am 21. Oktober 2015 in der Wohnung des Angeklagten. Das Cannabis hatte er sowohl selbst konsumiert als auch weiterverkauft. Dafür erhielt er am Mittwoch vor dem Hechinger Amtsgericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Zunächst sprach der Verteidiger für seinen Mandanten. Er gebe zu, bis März 2015 Cannabis angebaut und verkauft zu haben – allerdings nur an einen Abnehmer, einen Kumpel seit Kindertagen. Die insgesamt 28 Pflanzen aus dem zweiten und dritten Anbau seien nie zur Blüte gekommen, da sie zuvor von der Polizei beschlagnahmt wurden. Das bedeute, er habe nur maximal 25 Gramm der Droge tatsächlich weiterverkaufen können. Nach der zweiten Hausdurchsuchung habe er zudem zwei- bis dreimal bei einer Hechinger Dealerin eingekauft und die Droge auch weiterverkauft.

Nach Aussage des Verteidigers sei sein Mandant mittlerweile "so gut wie clean", obwohl ein Entzug im Sommer 2015 nur bedingt funktioniert habe. Als die Richterin zu diesem Entzug mehr wissen wollte, meldete sich auch der Angeklagte selbst zu Wort. Er habe eine Suchtberatungsstelle in Albstadt besucht und sei anschließend für vier Wochen zum Entzug in Tübingen gewesen. Allerdings habe es ihm dort überhaupt nicht gefallen: Es sei ein Ort, an dem er nie habe landen wollen. "Es gibt jetzt andere Sachen, wie man sich abregen kann", fügte er hinzu. Er höre jetzt viel Musik, mache Gartenarbeit und habe das Haus umgebaut. Drogen konsumiert habe er immer, wenn ihm alles zu viel war. Zu den "Leuten von früher" habe er jetzt aber den Kontakt abgebrochen, er wolle nicht mehr mit den Falschen abhängen. Insgesamt gesehen war es für ihn "kein leichter Weg, da wieder rauszukommen."

Der gelernte Maschinist im Straßenbau hatte jedoch auch schon einiges anderes auf dem Kerbholz: Kleinere Diebstähle, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und fahrlässige Körperverletzung. Für diese Vergehen ist er insgesamt fast zwei Jahre in Rottenburg in Haft gewesen.

Die Staatsanwältin stellte anschließend fest, dass sich der Anklagevorwurf bestätigt habe. Zu Gunsten des Angeklagten werde gewertet, dass er die Vorwürfe eingeräumt habe. Außerdem müsse man berücksichtigen, dass er Vater von zwei kleinen Kindern sei. Zu seinen Lasten würde die Anzahl der Vorstrafen gewertet. Daher sprach sich die Staatsanwältin für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie einer Geldstrafe von 3600 Euro aus. Die Freiheitsstrafe könne man ihrer Meinung nach auf Bewährung aussetzen. Der Verteidiger stimmte dem größtenteils zu. Darüber hinaus bat er aber darum, die Strafe auf jeden Fall zur Bewährung auszusetzen. Außerdem sollte sein Mandant die Geldstrafe erst dann zahlen müssen, wenn er wieder arbeite – der Angeklagte arbeitet nur im Sommerhalbjahr bei einer Landschaftsgärtnerei.

Das Urteil lautete schließlich ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe von 3500 Euro, die bis Ende des Jahres in Raten gezahlt werden kann. Aufgrund des langen Zeitraums, in dem der Angeklagte Cannabis anbaute und verkaufte, und aufgrund der Vorstrafen könne die Strafe laut der Richterin nicht geringer ausfallen.