Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen soll den Lehrermangel im Ländle beseitigen. (Symbolbild) Foto: dpa/ Stratenschulte­

Eine Initiative will mit einem eigenen Konzept gegen personelle Engpässe an Grundschulen vorgehen. Die Unterschriftenaktion für einen Volksantrag läuft seit Beginn des Jahres. Unsere Redaktion hat mit einer Oberndorfer Mitstreiterin der Initiative gesprochen.

“Mitschwätze und für d’Kinder mache“ heißt das Motto der Initiative „Lästig bleiben“, die sich mit dem Volksantrag „GUTE Schule Jetzt BW“ für eine verpflichtende Doppelbesetzung von Lehrkräften an Grundschulen ab 2033 einsetzt.

Auch die ehemalige Lehrerin Ira Schwind aus Oberndorf gehört zu den regionalen Unterstützern der Initiative. Für sie ist der aktuelle Zustand an Grundschulen nicht hinnehmbar, das System veraltet. Zunehmende gesellschaftliche Herausforderungen würden neben der normalen Lehrtätigkeit die Kapazitäten der Lehrer sprengen.

Eine standardisierte, verpflichtende Doppelbelegung mit zwei ausgebildeten Lehrkräften im Klassenzimmer würde Ausfälle abfedern und für eine bessere Beziehung zwischen Kindern und Lehrern sorgen. Flexibleres Arbeiten, eine verbesserte Feedback-Kultur und damit verbundene Themen wie Inklusion, Integration oder Chancengleichheit in der Bildung würden ebenso durch das Tandem-System ermöglicht.

Etwa eine Milliarde Euro pro Jahr

Auch den Einsatz von ungeschultem Personal sieht Ira Schwind kritisch. Nicht nur fehle es diesen Leuten meist an pädagogischer Kompetenz, das Anlernen und Begleiten würde wieder ausgebildeten Lehrern Arbeitszeit und Kraft kosten.

Ohne echte Investitionen und eine damit verbundene Steigerung der Attraktivität des Lehrererberufs nimmt die Abbrecherquote unter Lehrern nach dem Berufseinstieg und damit die reale Verschlechterung der Chancen für die Kinder weiter zu, ist sich Ira Schwind sicher. Dafür sei die anvisierte Summe von einer Milliarde Euro nötig.

Was ist ein Volksantrag?

Seit 2015 kann ein Volksbegehren per Volksantrag erreicht werde. Der Antrag richtet sich an den Landtag, der sich ab einer Beteiligung von 0,5 Prozent aller Wahlberechtigten damit beschäftigen muss. Lehnt der Landtag ab, kann ein Volksbegehren beantragt werden, an deren Ende eine Volksabstimmung steht, wenn auch das Begehren abgelehnt wird.

Eine konkrete Zahl bisher eingereichter Stimmen kann sie nicht nennen, allgemein sei es aber schwierig, die handschriftlichen und beglaubigten Unterschriften zusammenzubekommen. „Bei Petitionen im Internet ist das einfacher“, so Schwind. Die Hürden für einen Volksantrag sind hoch und viele Leute wüssten nicht einmal, dass es dieses Instrument der direkten Bürgerbeteiligung gibt.

Aufgeben wird Ira Schwind aber nicht und weiter versuchen, in der Region die erforderlichen Unterschriften einzusammeln und mehr Menschen zu überzeugen, eine Lobby für die Kinder zu bilden.

Weitere Infos im Internet: www.laestigbleiben.de