Die Tierschutzorganisation Peta macht eine Protestaktion gegen Schlittenhunderennen vor dem Prozessbeginn in Calw. Foto: Thomas Fritsch

Der mit Spannung erwartete Calwer Husky-Prozess endete deutlich früher als erwartet. Gegen die Halterin von zwölf toten Schlittenhunden wurde ein vergleichsweise mildes Urteil ausgesprochen.

Und dann ging es plötzlich doch ganz schnell: Bereits am ersten von ursprünglich fünf angesetzten Prozesstagen wurde die Tierärztin verurteilt, deren zwölf Huskys in Dobel (Kreis Calw) gestorben waren. Das Amtsgericht Calw reduzierte das Strafmaß auf 90 Tagessätze à 50 Euro wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die Hundehalterin ist damit nun doch nicht vorbestraft.

Die aus Nordrhein-Westfalen stammende Frau war im Juli 2021 mit ihren 26 Huskys auf Familienbesuch in Dobel und ließ die Tiere über Nacht in ihren Transportboxen, was – wie auch das Gericht nochmals betonte – nicht zulässig ist. Am nächsten Morgen lagen zwölf der Schlittenhunde tot in ihren Boxen, zwei weitere mussten in einer Tierklinik behandelt werden. Den Hunden fehlte es offenbar an ausreichend Wasser und Frischluft. „Eine Mischung aus Überhitzen und Ersticken“, sagte Richter Philipp Schwarz, der zu dem Schluss kam, dass die Tierärztin den Tod ihrer Hunde billigend in Kauf genommen habe. Auch Staatsanwalt Thomas Trück machte in der Verhandlung deutlich: „Das hätten Sie als Tierärztin besser wissen müssen.“

Peta wird durch Whistleblower auf den Fall aufmerksam

Die Frau hatte die Tierleichen nahe Dobel verscharrt. Nachdem die Tierschutzorganisation Peta durch einen Whistleblower aufmerksam wurde und Anzeige erstattete, wurde der Fall öffentlich. Der Verband Deutscher Schlittenhundesportvereine, in dem die Angeklagte organisiert ist, hatte dagegen ausgelegte Giftköder als Todesursache ins Spiel gebracht. Davon war vor Gericht keine Rede mehr.

Nach einer „regelrechten Gutachter-Schlacht“, wie die Staatsanwaltschaft anmerkte, wurde im Juni 2022 einen Strafbefehl gegen die Hundehalterin über 150 Tagessätze à 50 Euro ausgesprochen, womit sie als vorbestraft gegolten hätte. Da sie jedoch Einspruch einlegte, kam es jetzt zu einer Verhandlung.

Tierärztin beschreibt Todesnacht detailliert

Detailliert beschrieb die Tierärztin, die durch den Vorfall ihren Job verlor und momentan arbeitslos ist, was vor und nach der Todesnacht passiert war. „Ich habe mit meinen Hunden ein gutes Verhältnis. Die sind es gewohnt, im Auto transportiert zu werden und dort zu übernachten. Und ich habe in der Nacht nichts anders gemacht als in all den Jahren zuvor“, sagte die Frau, auf die bereits 2013 das Landratsamt Calw aufmerksam wurde, weil sie unerlaubt Hunde in Transportboxen übernachten ließ.

Als sie erzählte, wie sie am Morgen die ersten beiden toten Hunde im Transporter vorfand, legte sie im Gerichtssaal beide Hände flach auf ihr Gesicht und fing an zu schluchzen: „Das war nicht real. Ich bin ins Haus gerannt und habe angefangen, zu schreien. Ich stand da, 400 Kilometer entfernt von zu Hause, mit diesem Drama.“

Richter erkennen strafmildernde Einsicht

Bereits zu Prozessbeginn hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, mit einer Reduzierung des Strafmaßes „am Rande der Eintragungsgrenze“ – also weniger als 91 Tagessätze – leben zu können, „wenn so etwas wie eine Einsicht käme und man das Gefühl hat, dass so etwas nicht mehr vorkommt“. Als Einsicht deuteten Richter und Staatsanwaltschaft die Bereitschaft der Angeklagten, den sogenannten Einspruch auf Rechtsfolgen zu beschränken. Im Klartext: Die Tat selber wird nicht bestritten, sondern nur das Strafmaß in Frage gestellt. Die Staatsanwaltschaft forderte schließlich 120 statt der 150 Tagessätze, am Ende wurden es 90.

Rufe nach härterer Strafe

Die Tierschutzorganisation Peta, die eine Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude abhielt, kritisierte das Urteil scharf. „Sehr enttäuschend. Ich habe keine echte Reue gesehen“, sagte Sprecher Peter Höffken. Bedauerlich sei zudem, dass das Gericht kein Tierhalteverbot ausgesprochen habe. „Jetzt ist klar, dass die Frau weitermacht“, meinte Höffken. Peta wolle sich nun jedoch in Nordrhein-Westfalen, wo die Tierärztin lebt, dafür einsetzen, dass dort ein Tierhalteverbot gegen sie ausgesprochen werde.