Alles war bereit, sogar Peta hatte eine Mahnwache angekündigt. Jetzt beginnt der Prozess um die toten Schlittenhunde aus Dobel erst später. Foto: © Maria Moroz - stock.adobe.com

An diesem Montag, 15. Mai, sollte eigentlich der Husky-Prozess vor dem Calwer Amtsgericht beginnen. Nun wurde die Verhandlung verschoben – und die Zahl der Prozesstage erhöht.

Alle standen in den Startlöchern: Am kommenden Montag, 15. Mai, sollte der Husky-Prozess vor dem Calwer Amtsgericht beginnen. Besucher, die der Verhandlung beiwohnen wollten, hatten ihre teils hunderte Kilometer weite Anreise geplant und Unterkünfte gebucht.

Und auch die Tierschutzorganisation Peta hatte eine Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude organisiert, bei der sich als Huskys verkleidete Personen scheinbar leblos auf dem Boden legen wollten, um so – an Seilen gehalten von einem Sensenmann – gegen Schlittenhunderennen zu protestieren. Doch alle müssen nun umplanen: Der Prozess, in dem juristisch geklärt werden soll, ob eine Frau tatsächlich für den Tod von zwölf ihrer Huskys vor knapp zwei Jahren in Dobel verantwortlich ist, wird verschoben.

Fünf Verhandlungstage statt drei

„Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten“ gibt das Calwer Amtsgericht als Grund an. Prozessauftakt wird nun am 30. Mai um 9 Uhr sein. An diesem Tag sollte eigentlich der letzte der drei angesetzten Verhandlungstage beginnen, an dem dann wohl das Urteil gesprochen worden wäre. Stattdessen sind zusätzlich zum 30. Mai nun vier weitere Verhandlungstage angesetzt: 5., 6., 19. und 20. Juni. Fünf statt drei Verhandlungstage also. Ist das Amtsgericht etwa zu neuen Erkenntnissen gekommen? Das sei lediglich „rein vorsorglich“, antwortet Gerichtsdirektorin Brigitte Lutz auf Nachfrage unserer Redaktion.

Vorgeworfen wird der in Nordrhein-Westfalen lebenden Angeklagten, während ihres Aufenthaltes in Dobel in der Nacht vom 23. auf den 24. Juni 2021 ihre 26 Huskys in ihren Transportboxen gelassen zu haben, weshalb zwölf von ihnen erstickt seien. Die Leichen der Tiere hatte sie nahe Dobel verscharrt.

Die Staatsanwaltschaft verhängte deshalb einen Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz über 150 Tagessätze gegen die Frau, womit sie als vorbestraft gegolten hätte. Dagegen legte sie Einspruch ein, weshalb es nun zu der Verhandlung kommt. Die Frau selbst hatte ausgelegte Giftköder als Todesursache ins Spiel gebracht.