Kritik an zu viel Bürokratie bei Programmen zur Energiekostendämpfung übt die IHK. Foto: © m.mphoto – stock.adobe.com

Zu viel Bürokratie beschränkt die Wirkungskraft des Maßnahmenpakets, kritisiert die Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Birgit Hakenjos, Präsidentin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg, weist zum Start der Strom- und Gaspreisbremse auf die Hürden, Beschränkungen und Meldepflichten hin, die die Wirkungskraft des Maßnahmenpakets beschränken können.

"Vom Energiekostendämpfungsprogramm spricht heute keiner mehr. Warum? Das Unterstützungsprogramm aus dem Sommer wurde mit Bürokratie überladen, so dass Betriebe lieber ihre Produktion einschränkten, als das Programm in Anspruch zu nehmen – oder sie wurden von vornherein über Listen ausgeschlossen. Das sollte nicht erneut passieren", so die IHK-Präsidentin.

Auflagen der EU

Dennoch sähe man eine ähnliche Entwicklung bei den beschlossenen Energiepreisbremsen. "Zu den praxisnahen Vorschlägen der Gaspreiskommission kamen als erstes die Auflagen der EU und dann hat auch noch der nationale Gesetzgeber kontraproduktive Auflagen und Meldepflichten ergänzt. Das Ergebnis: mehr als 240 Seiten Gesetzestext. Die Regierungskoalition verstößt damit gegen ihr eigenes Belastungsmoratorium", kritisiert die Unternehmerin.

Vier Punkte in der Kritik

Die regionale Wirtschaft kritisiere vor allem vier Punkte: Die beschlossenen Einschränkungen bei Boni- und Dividendenzahlungen könnten das Vertrauen der Investoren untergraben. Eine Standortgarantie zu geben, obwohl heute keiner wisse, wie sich die betriebliche Auftragslage in den kommenden Jahren entwickle, stellt ein Geschäftsrisiko dar, da bei einem Verstoß Rückzahlungen drohen. Für größere Verbraucher bezieht sich die Berechnungsgrundlage auf den Jahresverbrauch 2021 – ein Jahr, das noch von Pandemie-Auswirkungen gezeichnet war. Und nicht zuletzt greifen Meldepflichten bereits ab einem Entlastungsbetrag von 100 000 Euro. Dies kann auch bereits kleinere Unternehmen betreffen. "Allein herauszufinden, welche Bedingungen für das eigene Unternehmen greifen, kann eine Herausforderung sein", so Birgit Hakenjos abschließend. "Hier sollte der Gesetzgeber zügig noch einmal nachbessern. Aufwand und Entlastung müssen im richtigen Verhältnis stehen, sonst wird das richtige Ziel, die Energiekosten abzufedern, nicht erreicht werden."

Info: Webinar

Was kommt konkret auf Unternehmer zu? Die IHK stellt ein aufgezeichnetes Webinar und die Beantwortung der wichtigsten Fragen zur Verfügung. Abrufbar sind diese online unter www.ihk.de/sbh/preisbremse.