Stadtverwaltung: Höhe des Einkommens setzt Grenzen

Hüfingen. Eltern und Alleinerziehende mit einem oder mehreren kindergeldberechtigten Kindern können ebenso wie Rentner den Familien- und Seniorenpass der Stadt Hüfingen beantragen. Den Pass erhalten Antragsberechtigte, deren Einkommen bestimmte Grenzen pro Jahr nicht übersteigt, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung.

Bei Alleinerziehenden mit einem kindergeldberechtigten Kind beträgt die Grenze seit 1. Januar 2014 zum Beispiel 1536 Euro monatlich. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 459 Euro pro Monat. Für Familien gelten höhere Einkommensgrenzen.

Inhaber des städtischen Familien- und Seniorenpasses erhalten unter anderem Ermäßigungen in Höhe von 50 Prozent auf die Elternbeiträge für Kindergärten, das Mittagessen im Rahmen der Ganztagsschule beziehungsweise -betreuung an den Hüfinger Schulen, die verlässliche Grundschule an der Lucian-Reich-Schule, Jugendmusik- und Kunstschule Donaueschingen/Hüfingen, Aquari-Karten, Schülerbeförderung, Kurse der Volkshochschule Baar oder auch auf die jährliche Bezugsgebühr des "Hüfinger Boten". Die Bearbeitung der Anträge ist ebenso wie die Ausstellung der Familien- und Seniorenpässe für die Antragsteller kostenlos.

Inhaber des Familien- und Seniorenpasses 2015 können ihre Rückerstattungsanträge mit den entsprechenden Belegen noch bis zum 31. Januar 2016 beim Sachgebiet Familie, Bildung und Soziales im Rathaus Hüfingen beantragen. Dort werden auch Verlängerungs- und Neuanträge bearbeitet.