Der bisherige Standort in der Dammstraße ist Geschichte. Foto: Ganswind

Abfertigungsstelle künftig in Nagold. Mehr Betroffene durch Internet-Shops. Stadt zeigt Unverständnis.

Horb/Nagold - Die Internetbestellung aus dem Ausland blieb im Zoll stecken? Eine Befreiung von der KfZ-Steuer soll beantragt werden? Bisher ging dafür eine ganze Region zur Zoll-Abfertigungsstelle in Horb. Doch die Horber Zoll-Zeiten sind nun vorbei.

In Zeiten von China-Internetshops wie "Wish" und "Alibaba" haben Zoll-Abfertigungsstellen noch einmal mehr an Bedeutung gewonnen. Denn wenn der Warenwert eine bestimmte Grenze überschreitet, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Zoll ins Spiel kommt (siehe Info).

"Ja, das hat deutlich zugenommen", bestätigt auch eine Zoll-Mitarbeiterin im Gespräch mit unserer Zeitung. Für Menschen aus Horb und der näheren Umgebung war es dann ein großer Vorteil, dass sie es nicht weit hatten, falls sie eine Benachrichtigung des Zolls im Briefkasten hatten.

Neue Räume in Nagold stellen "bedeutenden Fortschrit" dar

Sie konnten in die Abfertigungsstelle in die Horber Dammstraße. Aber auch aus dem gesamten Kreis Freudenstadt war Horb die Anlaufstelle. So manche aus dem Kreis Calw mussten dafür sogar nach Pforzheim.

Doch nun zieht die "Abfertigungsstelle Nagold" – so hieß sie tatsächlich auch zu Horber Zeiten – nach Nagold. Eine bundesweite Evaluierung, also eine fachgerechte Untersuchung, sei der Hintergrund für diesen Schritt. "Die neuen Räumlichkeiten im Industriegebiet Ing-Park stellen einen bedeutenden Fortschritt im Vergleich zur vorherigen Situation dar, sowohl für die Beschäftigten als auch für die Zollbeteiligten", so Zoll-Pressesprecherin Anna Deubel, die im Gespräch mit unserer Zeitung auch erklärt, dass die Räumlichkeiten in Horb nicht mehr den heutigen Ansprüchen genügten. Unter anderem war die Barrierefreiheit in Horb nicht gegeben. "Durch die Errichtung der neuen Abfertigungsstelle in zumutbarer Entfernung zum bisherigen Standort in Horb a. N.ckar bleibt der Zoll für die Wirtschaft und die Menschen in der Region in der Fläche präsent." Die Stadt Horb kann die Entscheidung nicht nachvollziehen.

Zum Zoll muss man manchmal auch wegen der KfZ-Steuer

"Die Entscheidung schwächt den bisherigen Standort und auch die gesamte Raumschaft. Die Begründung, dass der neue Standort verkehrsgünstiger liegt, ist aus unserer Sicht ganz offensichtlich ein Argumentationskonstrukt, das auf einer politischen Entscheidung basiert und aufgrund unserer Nähe zur A 81 unqualifiziert ist", erklärt ein Stadtsprecher.

Nicht nur für zu verzollende Post aus dem Ausland ist die Abfertigungsstelle zuständig. Die Zollverwaltung übernahm zum 1. Juli 2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Landesfinanzbehörden. Zur Zoll-Abfertigungsstelle vor Ort muss man beispielsweise, wenn man sich aus bestimmten Gründen von der KfZ-Steuer befreien lassen will – oder wenn bei einer Neuanmeldung zuvor schnell noch Rückstände beglichen werden müssen. Da es hier keine regionale Beschränkung gibt, konnten beispielsweise auch Betroffene aus Sulz oder Starzach nach Horb kommen.

Auch Schnapsbrenner müssen die Stelle manchmal ansteuern. Denn auch die Aufsichtstelle Branntwein, Alkoholsteuer und Verbrauchsteuern (zum Beispiel Kaffee oder Bier) war bisher in Horb und ist künftig in Nagold.

Der Umzug findet am heutigen Donnerstag, 17., und Freitag, 18. Januar, statt. An diesen zwei Tagen bleibt die Abfertigungsstelle geschlossen. "Dringende Warensendungen können an den Schließtagen beim Zollamt Pforzheim (DE005858) unter der Voraussetzung, dass die Waren dort gestellt werden, abgefertigt werden", informiert die Pressestelle. Am Montag öffnet die neue Zoll-Abfertigungsstelle in Nagold.

Weitere Informationen: Die neuen Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr und Freitag von 7.30 bis 14.30 Uhr. Die Postsendungen können bis 15,30 beziehungsweise 14 Uhr abgeholt werden. Auch die Telefonnummer hat sich geändert: 07452/8 19 46-2

Info: Schnäppchen aus Fernost – ein Fall für den Zoll?

Shops aus aller Welt

 Die Angebote im Internet klingen verlockend. Wer auf Seiten wie Wish oder Alibaba und anderen Internet-Shops schaut, kann manchmal seinen Augen nicht trauen. Wer dort Ware bestellt, muss geduldig sein. Denn sie kommt oft aus China. Doch Vorsicht: Möglicherweise meldet sich bei Waren aus dem Nicht-EU-Ausland der Zoll und bittet um Erscheinen bei der Abfertigungstelle (jetzt Nagold, früher Horb). Denn ab bestimmten Warenwerten sind Gebühren fällig.

Bis 22 Euro kein Zoll

 Bis 22 Euro Warenwert entstehen keine Einfuhrabgaben. Dies gilt sowohl für die Zollgebühren als auch die Einfuhrumsatzsteuer. Alkohol, Tabak und Parfüms sind von der Zollfreiheit bei einem Warenwert von unter 22 Euro jedoch ausgeschlossen.

 Einfuhrumsatzsteuer

Ab einem Warenwert von 22 Euro fällt zumindest schon einmal die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent an. Diese wird aber vom deutschen Zoll aufgrund des Verwaltungsaufwandes nicht erhoben, wenn der Betrag der Einfuhrabgaben unter der Schwelle von fünf Euro liegt. So liegt die inoffizielle Grenze für den Warenwert bei 26,30 Euro.

 Omas Paket aus Amerika

Privatsendungen aus dem Nicht-EU-Ausland müssen auch verzollt werden. Wohnt die Oma also in den USA, muss sie auch aufpassen, was sie ihren Enkeln schenkt. Hier gilt aber eine Grenze von 45 Euro. Privatsendungen sind laut dem deutschen Zoll gelegentliche Sendungen ohne jegliche Bezahlung von einer Privatperson.

 Zollkosten ab 150 Euro

Ab 150 Euro fallen neben der Einfuhrumsatzsteuer möglicherweise auch Zollkosten an. Die können bis zu 17 Prozent des Warenwerts sein. Null Zollkosten fallen beispielsweise bei Notbooks, Handys und Tablets an. Schuhe aus Leder liegen bei acht Prozent, "Schuhe mit Oberteil aus anderem Material als Leder" sogar bei 16,8 bis 17 Prozent.

 Versandkosten

Und wie sieht es mit den Versandkosten aus? Entscheidend ist laut Zoll, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet und werden zur Ermittlung der Abgaben mit einbezogen.

 Fälschungen

Handelt es sich beim Inhalt um eine Fälschung, kann der Zoll die Ware beschlagnahmen und vernichten.

Genauere Infos, auch zu besonderen Ausnahmen gibt es auf der Seite des Zolls www.zoll.de unter der Rubrik Privatpersonen