Der Fruchtkasten, hier beleuchtet in der »langen Nacht der Lichter«, und seine Umgebung sollen saniert werden. Foto: Hopp

Infrastruktur: 2,05 Millionen Euro Städtebaufördermittel fließen in Landkreis. Altheimer Straße und Areal mit Fruchtkasten.

Horb - »Die Stadt Horb kann sich über richtig gute Nachrichten aus Stuttgart freuen«, kommentiert die SPD-Betreuungsabgeordnete für den Kreis Freudenstadt, Rita Haller-Haid, den Förderbescheid, der am Mittwoch bekannt gegeben wurde.

Die 1,65 Millionen Euro teilen sich auf zwei Maßnahmen auf. 250 000 Euro werden als zusätzliche Mittel für die laufenden Sanierungsmaßnahmen der westlichen Altheimer Straße zur Verfügung gestellt. Der weitaus größere Betrag fließt jedoch in eine Neumaßnahme. Das Gebiet um den Fruchtkasten in der Innenstadt soll – entsprechend der Entwürfe des städtebaulichen Wettbewerbs –  neu geordnet und aufgewertet werden, sodass ein neuer zentraler Bereich im Zentrum geschaffen wird.  Neben der Stadt Horb kann sich noch eine weitere Gemeinde im Kreis Freudenstadt über Mittel aus der Städtebauförderung 2016 freuen. Glatten erhält 400 000 Euro für die bereits begonnene Sanierung des Ortskerns Neuneck.

Insgesamt hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im aktuellen Programmjahr 203,7 Millionen Euro für Vorhaben der städtebaulichen Erneuerung freigegeben, berichtet Haller-Haid. Damit werden 348 Maßnahmen gefördert, 61 davon erstmals. 147,4 Millionen Euro von den 203,7 Millionen Euro sind Landesfinanzhilfen, 56,3 Millionen Euro sind Bundesmittel. Im dritten Jahr in Folge lag die Fördersumme für Städtebaumaßnahmen in Baden-Württemberg über 200 Millionen Euro.

Haller-Haid: »Die Städtebauförderung ist ein großes und wichtiges Infrastrukturprogramm fürs Land, das erhebliche Investitionen von privater und öffentlicher Seite nach sich zieht. Wir wissen aus Studien, dass ein Euro für die Städtebauförderung Investitionen in bis zu achtfacher Höhe auslöst.« Mit den Fördermitteln im Programmjahr 2016 könnten demnach Folgeinvestitionen von bis zu 1,6 Milliarden Euro in Baden-Württemberg getätigt werden. »Die Förderungen im Kreis Freudenstadt kommen dem lokalen und regionalen Bau- und Ausbaugewerbe zugute«, erklärte Haller-Haid. »Auch vorgelagerte Wirtschaftszweige und der Dienstleistungsbereich können von den Mitteln aus der Städtebauförderung profitieren.«

Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid stellte fest, dass die Städtebauförderung neben der Reduzierung des Flächenverbrauchs ganz wesentlich zur Beseitigung von städtebaulichen Missständen und Entwicklungsdefiziten diene. »In der Städtebauförderung gilt der Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung«, betonte er. »Denn es werden gezielt Vorhaben unterstützt, bei denen innerorts gelegene Brachflächen für den Wohnungsbau, für Gewerbe und Dienstleistung gewonnen und umgenutzt werden.«